München. Ritter Sport hat vor Gericht gegen die Stiftung Warentest gewonnen. Sie darf nicht behaupten, das Unternehmen mische künstliches Aroma in seine Voll-Nuss-Tafeln. In einem Testbericht über Schokoladen hatte die Stiftung der Ritter Sport-Tafel aus diesem Grund die Note fünf gegeben.

Der Schokoladen-Hersteller Ritter Sport hat im Streit mit der Stiftung Warentest einen weiteren Sieg errungen. Das Landgericht München entschied am Montag, dass eine einstweilige Verfügung gegen die Stiftung Warentest weiterhin Bestand hat. Damit dürfen die Prüfer dem Hersteller in ihrem Schokoladentest keine irreführende Kennzeichnung eines Vanillearomas vorwerfen.

In dem Test von Vollmilch-Nuss-Schokoladen hatte die Stiftung Warentest der Ritter Sport-Tafel die Note fünf gegeben, weil die Schokolade das Aroma Piperonal enthalte, das künstlich hergestellt worden sei. Ritter Sport hatte dies zurückgewiesen und die einstweilige Verfügung erwirkt. (dpa)