Bonn. Vier Jahre nach dem tödlichen Luftangriff bei Kundus fordern Angehörige von Opfern höheren Schadenersatz. Die Richter des Bonner Landgerichts müssen in dem ab Mittwoch laufenden Prozess entscheiden, ob den Angehörigen mehr Geld zusteht, als die Bundesrepublik bislang gezahlt hat.
Vor dem Bonner Landgericht sollen am Mittwoch die Umstände der tödlichen Bombardements von Kundus in Afghanistan beleuchtet werden. Der Angriff auf zwei von Taliban-Kämpfern gekaperte Tankwagen war vor mehr als vier Jahren von einem Bundeswehr-Kommandanten angeordnet worden. Dabei kamen etwa hundert Menschen ums Leben, darunter viele Zivilisten. In dem Prozess geht es um Schadenersatzklagen von Hinterbliebenen afghanischer Zivilopfer gegen die Bundesrepublik Deutschland.
Das Gericht will zur Aufklärung des Bombenangriffs Videomaterial aus US-Kampfjets begutachten und auch Funkgespräche der deutschen Seite mit den US-Piloten auswerten, die den Angriff am 4. September 2009 flogen.
Angehörige fordern Schadenersatz
Bei dem Zivilverfahren geht es um erste Schadenersatzklagen. Zwei Hinterbliebene fordern von der Bundesregierung eine weit höhere Entschädigung als bisher bereits geleistet. Das Gericht will klären, ob bei dem Einsatz ein schuldhafter Verstoß des damals zuständigen Bundeswehr-Kommandeurs Georg Klein gegen Amtsverpflichtungen zum Schutz der Zivilbevölkerung vorgelegen hat. Dann könnte ein Anspruch im Zuge einer Staatshaftung infrage kommen. (dpa)