Karlsruhe. . Der deutsch-türkische Salafist Murat K. hat vor dem Bundesgerichtshof einen Teilsieg in seiner Verurteiltung wegen Messerstichen auf zwei Polizisten erreicht. K. war im Oktober 2012 in Bonn zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Der BGH hat nun gerügt, dass die Strafe womöglich zu hoch sei.

Ein Jahr nach seiner Veurteilung wegen einer schweren Messerattacke auf zwei Polizisten bei einer Pro NRW-Demo kann der deutsch-türkische Salafist Murat K. auf eine womöglich geringere Strafe hoffen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshof vom Donnerstag.

K. war im Oktober 2012 zu insgesamt sechs Jahren Haft verurteilt worden. Der Islamist aus der radikalislamischen Salafisten-Szene hatte den Angriff auf die Polizisten in dem Prozess gestanden, aber keine Reue gezeigt. Die Tat beging er am 5. Mai 2012 bei einer Demonstration gegen eine Kundgebung, bei der ein Aktivist der rechten Gruppe Pro NRW eine Mohammed-Karikatur hoch hielt. Diese "Beleidigung" des Propheten Mohammed habe er nicht hinnehmen können, sagte K. vor Gericht.

BGH-Richter rügen Bonner Landgericht

Der Bundesgerichtshof hat nun den Schuldspruch auf Beschwerde Ks. bestätigt. Der 2. Strafsenat des BGH hob allerdings die Freiheitsstrafe von sechs Jahren auf. Das Landgericht Bonn muss nun darüber neu verhandeln. Komplett neu aufgerollt werden muss der Prozess allerdings nicht.

K. hatte im Mai 2012 mit einer größeren Gruppe gewaltbereiter und bewaffneter Gegendemonstranten Polizeiabsperrungen zwischen Pro NRW-Anhängern und Gegendemonstranten durchbrochen. Polizisten wurden dabei mit Steinen beworfen und verletzt. Als die Polizei die Angreifer zurückdrängte, habe K. nacheinander drei Polizisten von hinten mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt. Er habe dabei gezielt auf die Oberschenkel der Beamten losgestochen, die durch die Schutzkleidung nicht bedeckt waren.

Während die Staatsanwaltschaft in dem Prozess fünf Jahre und neun Monate Haft forderte, hatte das Gericht in Bonn insgesamt sechs Jahre Haft verhängt. Dabei aber sei dem Gericht ein Fehler unterlaufen, rügten nun die BGH-Richter: Das Landgericht habe bei der Bemessung der Strafhöhe "unter anderem zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt, dass sich sein Angriff gegen 'Repräsentanten des Staates' richtete, die dazu 'keinerlei Anlass' gegeben hatten". Die BGH-Richter zeigten sich jedoch "besorgt", dass damit das "Doppelverwertungsverbot" missachtet worden sein könnte. So hätten die Bonner Richter es als strafverschärfend gewertet, dass man bei K. keine Strafmilderungsgründe gefunden habe. (dae/WE)