Essen. . Lutz O. muss ins Gefängnis. Der Mitarbeiter der Schweizer Bank Julius Bär hat Angaben über Bankkunden gestohlen und an die Steuerfahnder des Landes NRW verkauft. Das brachte ihm nun eine Verurteilung wegen Wirtschaftsspionage ein. Zudem verliert er einen wesentlichen Teil seines Vermögens.
Drei Jahre Haft und erhebliche Vermögensverluste – das ist die Quittung für den deutschen Informatiker Lutz O., der als Mitarbeiter der Schweizer Bank Julius Bär die Kundendaten von deutschen Steuerhinterziehern abgegriffen und sie 2012 als CD an das Land Nordrhein-Westfalen verkauft hat. Am Donnerstag wurde er vom Schweizer Bundesstrafgericht in Bellinzona wegen Wirtschaftsspionage verurteilt.
Er ist nach Sina L., der im Jahr 2009 Kundendaten der Credit Suisse gestohlen hatte, der zweite Datendieb, der wegen des aus Schweizer Sicht illegalen Handels mit NRW-Behörden ins Gefängnis muss. Ein weiterer im Fall der Bank Credit Suisse Beschuldigter hatte nach der Inhaftierung Selbstmord begangen.
Angeklagter hatte den Datendiebstahl gestanden
O. wird einen großen Teil der Haftstrafe nicht absitzen müssen. Der 52-jährige Göttinger Informatiker, der den deutschen Finanzbehörden selbst rund eine Million Euro Steuern schuldete und der über den ehemaligen deutschen Steuerfahnder Wolfgang N. als Vermittler den CD-Verkauf an die Oberfinanzdirektion Münster abwickelte, hat den Datendiebstahl gestanden.
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Vor den Richtern sagte er gestern aus, ein Jahre langer Druck der deutschen Finanzbehörden sei ein Motiv für sein illegales Handeln gewesen. Inwieweit der Ex-Steuerfahnder N. eine anstiftende Rolle bei dem Handel gespielt hat, ist in dem Verfahren offen geblieben.
Die Berner Bundesstaatsanwälte glauben, dass N. schon beim ersten Treffen mit Lutz O. im August 2011 fest zugesagt hat, die Kundendaten würden an deutsche Behörden verkauft. Mit den von NRW angekauften Daten waren im letzten Jahr 1000 deutsche Steuersünder aufgeflogen.