Essen. Die Schweiz hat die nächste Runde in der Steuer-Auseinandersetzung mit NRW eröffnet. Die Bundesanwaltschaft hat vor dem eidgenössischen Bundesgericht in Bellinzona Anklage gegen einen deutschen Computerexperten erhoben. Er soll Daten deutscher Kunden an NRW verkauft haben.

Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat nach Informationen der WAZ-Zeitungstitel vor dem eidgenössischen Bundesgericht in Bellinzona Anklage gegen einen deutschen Computerexperten wegen Wirtschaftsspionage erhoben. Lutz O. soll 2011 als Angestellter der Zürcher Bank Julius Bär aus deren IT-System Daten deutscher Kunden gestohlen und an die Steuerbehörden in Nordrhein-Westfalen verkauft haben.

O., ein deutscher Staatsbürger, ist geständig. Er erhielt für die Daten-CD 1,1 Millionen Euro aus der NRW-Kasse. Die Oberfinanzdirektion Münster hatte aufgrund der CD-Informationen zahlreiche Verfahren gegen Steuersünder eingeleitet.

Brisant ist der Fall, weil der Mittelsmann, der O. zum Datendiebstahl „angeregt“ und das Geschäft organisiert haben soll, laut Schweizer Anklage ein „pensionierter deutscher Steuerfahnder“ sein soll. Dieser Vermittler wird noch mit Haftbefehl gesucht.

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Die Schweiz hat also die nächste Runde in der Steuer-Auseinandersetzung mit dem deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen eröffnet. Bundesanwalt Walter Lauber klagt den Deutschen IT-Fachmann Lutz O. an, 2700 Kunden-Daten der Zürcher Bank Julius Bär für 1,1 Millionen an die Steuerbehörden in NRW verkauft zu haben. Die Oberfinanzdirektion Münster leitete 2012 mit den erworbenen Daten Steuerverfahren gegen viele Steuersünder ein.

Beschuldigter soll selber hohe Steuerschulden haben

Der Fall des O. hat viele mysteriöse Seiten: O. bekam offenbar als Lohn für den Datendiebstahl, der nach den Schweizer Ermittlungen überdies von einem „pensionierten deutschen Steuerfahnder“ „angeregt“ und vermittelt worden sein soll, laut Anklage nur 200.000 Euro ausgezahlt. Den Rest behielt in diesem Fall der Vermittler - und leitete das Geld an deutsche Finanzämter zurück, weil O. bei diesen enorme Steuerschulden gehabt haben soll.

Die Datensätze hat O. nach Darstellung der Berner Bundesanwälte „während der Arbeitszeit“ bei der Zürcher Bank kopiert. Die Schweizer Fahnder haben in O.’s Wohnung 15 E-Mails mit den deutschen Kundennamen, Wohnorten, Kontonummern, Kontoeröffnungsdaten, Beträgen und Währungen sichergestellt. O. soll sich mit dem Vermittler in Berlin zu Absprachen getroffen und auch alle Sendungen in die Bundeshauptstadt geschickt haben.

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Datendieb und Datenhändler haben überdies versucht, Daten der Bank Julius Bär mit Namen holländischer Kunden auch an die Niederlande zu verkaufen. Auch dies sei „auf Anregung des deutschen Mittäters“ passiert, heißt es in der Anklage. 400.000 Euro wollten sie dafür von den niederländischen Steuerbehörden haben. Doch die hatten - anders als die NRW-Steuerbehörden - Skrupel und reagierten mit Ablehnung: „Der Verkauf scheiterte, weil die holländischen Steuerbehörden keine Steuerdaten aus anonymer Quelle kaufen wollten“, stellen die Berner Ankläger befriedigt fest.

Suche nach pensioniertem Steuerfahnder aus Deutschland

Der „pensionierte deutsche Steuerfahnder“ wird anders als O., der als geständiger Angeklagter erfahrungsgemäß eine nicht allzu hohe Strafe zu erwarten hat, weiterhin per Haftbefehl gesucht.

Wahrscheinlich ist der Mann in Deutschland. Und Deutschland hat wie im Fall des Datendiebstahls bei der Bank Credit Suisse 2010 jede Zusammenarbeit mit den Schweizer Behörden abgelehnt. Gerade die nordrhein-westfälischen Landesbehörden, die schon sieben Daten-CD’s gekauft haben, verweigerten bisher strikt die Beantwortung Schweizer Rechtshilfeersuchen.