Das Land Nordrhein-Westfalen hat schon sieben Mal Steuer-CDs als einträgliche Hehlerware erworben. Und zum zweiten Mal ist jetzt ein „Handelspartner“ des Bundeslandes zur Haft verurteilt worden. Die Schweiz sieht das mit der Rechtmäßigkeit wohl anders.

Steuerhinterzieher schaden der Gemeinschaft. Das ist unumstritten. Auch ist unumstritten: Alles Rechtmäßige muss getan werden, um sie zu überführen. Wo aber hört Rechtmäßigkeit auf? Da, wo sonst korrekte Behörden, die dem Rechtsstaat verpflichtet sind, im Ausland von windigen Typen reihenweise geklaute Daten kaufen?

Das Land Nordrhein-Westfalen hat schon sieben Mal solche einträgliche Hehlerware erworben. Und zum zweiten Mal ist jetzt so ein „Handelspartner“ des Bundeslandes zur Haft verurteilt worden. Die Schweiz sieht das mit der Rechtmäßigkeit wohl anders. Es wird Zeit, dass das Bundesverfassungsgericht Klartext über die Legalität solcher CD-Deals spricht.