Bellinzona. . Mit milder Strafe ist ein deutscher IT-Techniker am Donnerstag von einem Strafgericht in der Schweiz wegen Wirtschaftsspionage verurteilt worden. Der aus Göttingen stammende Mann hatte Datensätze einer schweizer Privatbank entwendet und an den deutschen Fiskus verkauft.

Ein geständiger Bankdaten-Dieb aus Deutschland ist in der Schweiz zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren verurteilt werden. Der 54-jährige IT-Techniker Lutz O. wurde am Donnerstag vom Bundesstrafgericht in Bellinzona der Wirtschaftsspionage, der Verletzung des Bank- und Geschäftsgeheimnisses sowie der Geldwäscherei für schuldig befunden. Ein Teil der Haftstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der aus Göttingen stammende Computerexperte hatte laut Anklage rund 2700 Datensätze deutscher Kunden bei der Zürcher Privatbank Julius Bär gestohlen und für 1,1 Millionen Euro an den deutschen Fiskus verkauft - um Großteil, um damit hiesigen Steuerschulden zu begleichen. O. war 2012 aufgeflogen und im Juni 2013 angeklagt worden.

Gericht zieht auch Vermögenswerte ein

Die Strafe sei der Schuld des Angeklagten nur recht knapp angemessen, sagte Bundesstrafrichter Daniel Kipfer. Auf das vergleichsweise milde Strafmaß hatten sich der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft zuvor im Gegenzug für dessen Geständnis geeinigt. Neben der Gefängnisstrafe sollen Bankguthaben des Mannes in Höhe von umgerechnet rund 190.000 Euro, Fahrzeuge sowie Münz- und Uhrensammlungen eingezogen werden.

Der frühere externe IT-Mitarbeiter der Bank Julius Bär, der seit 2005 in der Schweiz lebt, gestand vor dem Bundesstrafgericht erneut seine Schuld ein. Er gab zu, zwischen Oktober und Dezember 2011 rund 2700 Datensätze vermögender deutscher sowie niederländischer Kunden illegal gesammelt zu haben. Im Gegensatz zu Deutschland hatten die niederländischen Behörden den Kauf gestohlener Daten abgelehnt.

Von den 1,1 Millionen Euro, die dem IT-Techniker für die deutschen Kundendaten zugesagt worden waren, bekam er nur einen Teil ausgezahlt. 680 000 Euro wurden nach Erkenntnissen der Ermittler vom deutschen Fiskus gleich einbehalten, um eine früher in Deutschland aufgelaufene Steuerschuld zu begleichen. Außerdem sollen dem Fahnder für dessen "Vermittlungsdienste" 220 000 Euro gezahlt worden sein. (dpa/WE)