Düsseldorf. Der „Zensus“ hat gezeigt, wie viele Karteileichen in den kommunalen Melderegistern liegen. In Aachen etwa waren es 5000. Doch die NRW-Landesregierung ist dagegen, die alte Abmeldepflicht wieder einzuführen.

Obwohl die Volkszählung „Zensus“ vor zweieinhalb Monaten eine überraschend große Zahl an Karteileichen in einigen Einwohnermeldeämtern offenbarte, lehnt die NRW-Landesregierung die Wiedereinführung einer Abmeldepflicht bei Umzügen ab. „Eine Rückkehr zur alten An- und Abmeldepraxis wird nicht für sinnvoll erachtet“, stellte Innenminister Ralf Jäger (SPD) jetzt auf parlamentarische Anfrage des CDU-Abgeordneten André Kuper klar.

Wer in Deutschland umziehe und sich am neuen Wohnort ordnungsgemäß anmelde, werde durch einen bundesweiten Datenabgleich automatisch erfasst. Nur beim Fortzug ins Ausland muss man sich beim Amt abmelden. „Eine allgemeine Reformbedürftigkeit der Melde­register besteht nicht“, findet das Innenministerium. Deshalb seien der Registerbestand Nordrhein-Westfalens inzwischen bereinigt und verschiedene Meldungen etwa von Diplomaten, ausländischen Soldaten oder anderen internationalen Vertretungen herausgerechnet worden.

Kurios: NRW schrumpfte und wuchs zugleich

Der „Zensus“ hatte Ende Mai ergeben, dass in NRW nur 17 538 251 Menschen leben, 297 018 weniger als angenommen. Da es andernorts noch größere statistische Ungenauigkeiten gab, stieg der Anteil NRWs an der Bevölkerung Deutschlands kurioserweise sogar um 0,1 auf 21,9 Prozent.

Auch interessant

In den einzelnen NRW-Städten gab es jedoch zum Teil erhebliche Abweichungen: In Aachen etwa verringerte sich die Einwohnerzahl über Nacht um 5000 Bürger (8,6 Prozent). Dortmund verzeichnete ein Minus von 1,6 Prozent, Essen zählte 1,3 Prozent weniger Bürger.

Die in 298 von 396 NRW-Gemeinden nach unten korrigierten Einwohnerzahlen können auch finanziell bedeutend werden. An ihnen bemisst sich auch das Steueraufkommen. Aber auch bei Zahlungen für die Aufnahme von Flüchtlingen, für die Wahlkostenerstattung oder den Feuerschutz ist die Einwohnerzahl maßgeblich.