Essen. Dass CDU, SPD & Co. zur Bundestagswahl antreten, ist sicher. Andere Parteien und politische Vereinigungen müssen zittern. Wer zur Bundestagswahl zugelassen wird, entscheidet der Bundeswahlausschuss. Die Piratenpartei will dort heute nochmal kräftig Werbung für sich machen.

Zur Europawahl hat es die Piratenpartei geschafft, nun soll die Bundestagswahl folgen. Doch dass die Piratenpartei tatsächlich am 27. September auf dem Wahlzettel steht, ist noch keinesfalls sicher. Sie muss heute zunächst die Hürde „Bundeswahlausschuss“ nehmen. Dieser tagt seit 10 Uhr im Deutschen Bundestag und entscheidet, welche Parteien zur Bundestagwahl zugelassen werden. Von der Piratenpartei will Aaron Koenig als Mitglied des Bundesvorstandes an der öffentlichen Sitzung teilnehmen.

Für die Parteien, die bereits jetzt im Bundestag sitzen, hat dieser Termin keine besondere Bedeutung. Denn sie können ihre Wahlvorschläge direkt beim Bundeswahlleiter einreichen, weil sie seit der letzten Bundestags- oder Landtagswahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren.

Alle übrigen Parteien und politischen Vereinigungen mussten zuvor dem Bundeswahlleiter schriftlich mitteilen, dass sie sich zur Wahl stellen wollen. Sie hoffen, bei der heutigen Sitzung des Bundeswahlausschusses auch ganz offiziell als Partei anerkannt zu werden und damit grünes Licht für die Bundestagswahl zu bekommen.

49 Parteien und Vereinigungen müssen noch zittern

Unter diesen 49 Parteien und Vereinigungen befinden sich bekannte Namen wie die Bayernpartei (BP), die Ökologisch-Demokratische Partei (ödp) oder eben die Piratenpartei. Auch die erst kürzlich gegründete Freie Bürger Union (FBU) der ehemaligen CSU- und Freie Wähler-Politikerin Gabriele Pauli steht auf der Liste. Dazu kommen zahlreiche eher unbekannte Vereinigungen wie die Familien- und Raucherpartei sowie mehrere, die sich für die Rechte der Rentner einsetzen.

Doch welche Vereinigung wird überhaupt als Partei zugelassen? Der Bundeswahlausschuss wird bewerten, ob die Partei, wie es das Parteiengesetz vorschreibt, dauernd oder für längere Zeit auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an Wahlen teilnehmen will.

Dabei spielen dann mehrere Kriterien eine Rolle: Hat die Partei eine schriftliche Satzung und ein schriftliches Programm? Wie fest ist die Parteiorganisation? Gibt es einen ordentlichen Parteivorstand? Und vor allem: Wie viele Mitglieder hat die Partei? Das Parteiengesetz zum Beispiel schreibt keine bestimmte Mindestzahl von Parteimitgliedern vor. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung von 1968 eine im Aufbau befindliche Vereinigung mit 400 Mitgliedern noch als Partei anerkannt. Der Bundestag hat 1970 entschieden, dass 55 Mitglieder für eine Partei nicht ausreichen. Aktuelle Anhaltspunkte gibt es nicht.

Zur Europawahl hatte der Bundeswahlausschuss acht Bewerber von der Liste der zugelassenen Parteien gestrichen. Die rote Karte gab es unter anderem für die Pogo-Partei, die Sex auf Krankenschein und das Recht auf Arbeitslosigkeit bei vollem Lohnausgleich forderte.

Jede Landesliste braucht 2000 Unterstützer-Unterschriften

Der Bundeswahlausschuss ist jedoch nur die erste Hürde zur Bundestagswahl. In einem zweiten Schritt müssen die Parteien noch ihre Landeslisten genehmigen lassen. Die Piratenpartei gibt sich zuversichtlich: "Wir verspüren hier gerade eine unglaubliche Euphorie. Viele Piraten reisen große Strecken, um die Zulassung zur Bundestagswahl auch für die Landeslisten der weniger dicht besiedelten Bundesländer zu erreichen“, heißt es auf ihrer Internetseite.

In jedem Bundesland, in dem die Piratenpartei zur Bundestagswahl antreten will, braucht sie eine Liste von bis zu 2000 Unterstützern – und das bis zum 23. Juli. Ob die Liste zur Bundestagswahl zugelassen wird, entscheidet dann der Landeswahlleiter am 31. Juli. Und damit die Piratenpartei nicht nur in einzelnen Bundesländern antreten darf, reisen aktuell die Berliner Piraten nach Brandenburg, die Schleswig-Holsteiner nach Mecklenburg-Vorpommern und die niedersächsischen Mitglieder nach Bremen. Dort überall helfen sie bei der Sammlung von Unterstützer-Unterschriften, damit - so hoffen die Piraten - „gerade den kürzlich erst gegründeten Landesverbänden die Zulassung ermöglicht wird".