Berlin. Die "Piraten" und Gabriele Pauli mit ihrer Freien Union haben eine wichtige Hürde genommen: Die beiden Parteien wurden vom Bundeswahlausschuss zur Bundestagswahl am 27. September zugelassen. 31 Bewerber fielen dagegen durch, wie die Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands oder die ÜberPartei

Die «Piraten» und die Pauli-Partei können sich freuen. Sie gehören zu den insgesamt 29 Parteien, die der Bundeswahlausschuss am Freitag in Berlin als Partei im Sinne des Parteiengesetzes anerkannte und damit auf die Liste zur Bundestagswahl am 27. September setzte. Bei 31 der 52 zu bewertenden Beteiligungsanzeigen hatte das Gremium ernsthafte Bedenken und verweigerte die Zustimmung. Nur jene acht Parteien, die mit mindestens fünf Abgeordneten im Bundestag oder in Landtagen vertreten sind, mussten nicht auf den Prüfstand.

Etappensieg für Pauli und Piraten

In gut vierstündiger Sitzung rief Bundeswahlleiter Roderich Egeler als Vorsitzender des Wahlausschusses jeden Antrag einzeln auf, um nach teils eingehenden Nachfragen abstimmen zu lassen. Gabriele Pauli selbst war in den Bundestag gekommen, um den Etappensieg ihrer «Freien Union» begehen zu können. Der Ausschuss hatte mit der Nummer 45 keine Probleme und bestätigte die Freie Union nach kurzer Aussprache als Partei. Pauli war erfreut und sagte Danke.

Auch die Nummer Neun, die noch mit 2551 Mitgliedern und elf Landesverbände gelistete «Piratenpartei» fand Zustimmung. Parteivorstand Aaron Koenig konnte sogar genüsslich korrigieren, man habe in den vergangenen Wochen einen «starken Zustrom» erlebt und jetzt exakt 4397 Mitglieder sowie 16 Landesverbände. «Wir sind auch mit einem Abgeordneten im Bundestag vertreten», fügte Koenig mit Blick auf den früheren SPD-Abgeordneten Jörg Tauss hinzu.

Zweifel an der «Anarchistischen Pogo-Partei Deutschlands»

Starke Zweifel hatte der Bundeswahlleiter indes an der «Ernsthaftigkeit» der «Anarchistischen Pogo-Partei Deutschlands» APPD, die 2005 schon an der Bundestagswahl teilgenommen hatte. Weder gebe es aktuelle Mitgliederzahlen noch Klarheit über die Zahl der Landesverbände. Dem widersprach der «Imperator» und APPD-Bundesvorsitzende Volker Stoi und teilte mit, die Landesverbände Sachsen und Brandenburg seien «im Untergrund». «Wir sind eine Partei der nichtarbeitenden Bevölkerung», betonte Stoi - und gab die Zahl der Mitglieder mit mehr als 1000 an. Das überzeugte den Bundeswahlausschuss nicht wirklich.

Nicht zugelassen wurde neben der erst frisch gegründeten Raucherpartei auch die zwölf Mitglieder umfassende «Tempelhof-Partei» oder die «Center Demokraten; Wir sind das Volk» (CDXL). Gleiches gilt für die Generationenpartei «Die Grauen» oder die «Unabhängige Liberale Partei Deutschlands» ULPD, die mit gerade mal fünf Mitgliedern in den Wahlkampf ziehen wollte.

Auch der 2008 entstandenen «Bürger Partei Deutschland» (BPD) versagte der Ausschuss die Zulassung. Die formellen Voraussetzungen seien hier zwar erfüllt, sagte der Bundeswahlleiter - und bezweifelte zugleich die sogenannten materiellen Voraussetzungen. Bei einem Parteitag mit gerade mal fünf Delegierten, die räumliche Beschränkung auf Bremen und - bei hoher Namensgleichheit an der Parteispitze - einer offensichtlich starken Familienausrichtung bestehe schon «Zweifel am ausreichenden Rückhalt in der Bevölkerung».

Weitere Durchfaller

Durchgefallen sind ferner die «Humanwirtschaftspartei», die «Partei der Arbeitswilligen und Sozial Schwachen» (PASS) und die «Heimat Deutschland» (HEIDE) aufgrund äußerst geringer Mitgliederzahlen oder einem mehr als geringen Auftreten in der Öffentlichkeit.

Auch die «ÜberPartei» war für den Ausschuss wenig überzeugend. Obwohl sie nach Angaben ihres Schatzmeisters Benjamin Richter «sehr aktiv» sei wie zu G8-Gipfeln oder bei Solidaritätsbekundungen mit den Ureinwohnern Mexikos, sei es nicht gelungen, die Organisation «in die Fläche zu bringen». Die ebenfalls abgelehnte «Partei-Interim» machte das «parteinahe Mediensystem» für ihren Nichtbekanntheitsgrad mitverantwortlich.

Zersplitterte Rentner

Zersplittert zeigten sich die Ruhestands-Vertreter, wo gleich drei Parteien um Anerkennung zur Bundestagwahl rangen. Die «Rentner-Partei-Deutschland» mit 426 Mitgliedern konnte überzeugen und wird ebenso auf dem Wahlzettel stehen wie die «RRP Rentnerinnen und Rentner Partei». Nicht auf die Liste kommt indes die 23 Mitglieder umfassende erst 2009 erst gegründete «AVR Auch wir sind das Volk: Die Rentner».

Zugelassen wurde hingegen die «Familien-Partei Deutschlands» mit 659 Mitgliedern, da sie in Landesverbände untergliedert sei und ihre Ernsthaftigkeit bei bisherigen Wahlen schon bewiesen habe, sagte Egeler. Anerkannt wurden auch «Die Violetten; für spirituelle Politik» mit offiziell 1289 Mitgliedern. Auf dem Wahlzettel stehen werden ferner die 4800 Mitglieder umfassende «Christliche Mitte - Für ein Deutschland nach Gottes Geboten» sowie die die 3700 Mitglieder umfassende «Partei Bibeltreuer Christen».

Ex-Titanic-Chef erleidet Schiffbruch

Nicht überzeugen konnte indes «Die Partei» des ehemaligen Titanic-Chefredakteurs Martin Sonneborn, deren Organisationsstruktur von sieben auf einen Landesverband gesunken sein soll. Es gebe also «Zweifel über einen ausreichenden Rückhalt in der Bevölkerung», sagte der Bundeswahlleiter - und rügte die ungenügende «Ernsthaftigkeit der Zielsetzung» dieser Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative.

Mit einer sehr interessanten Argumentation überzeugte hingegen die «Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands» MLPD. Gegen die Zweifel des Bundeswahlleiters an der Ernsthaftigkeit der Arbeit sowie der bundesweiten Struktur führte ZK-Mitglied Dieter Ilius den Verfassungsschutz an, der seine Partei beobachte und ihr mehr als 2000 Mitglieder bescheinigt habe. «Und es sind viel mehr», sagte er. Wenn also der Verfassungsschutz die Arbeit der MLPD ernst nehme, sollte es auch der Bundeswahlausschuss tun. Dieser Argumentation wollte sich das Gremium nicht verschließen. Entscheiden wird letztlich aber im Herbst der Wähler. (ddp)