Der Ex-Bundesbankpräsident hat türkischen und arabischen Einwanderern vorgeworfen, sie seien nicht integrationswillig und produzierten nur “Kopftuchmädchen“. Dafür wurde er gerichtlich nicht belangt, weshalb es eine Rüge seitens der UNO gab. Jetzt prüft die Bundesregierung die Antirassismus-Gesetze.

Die Bundesregierung prüft nach den umstrittenen Äußerungen des früheren Bundesbankpräsidenten Thilo Sarrazin eine Änderung der Gesetzgebung gegen rassistische Äußerungen in Deutschland. In einem Antwortschreiben an den Antirassismus-Ausschuss der Vereinten Nationen erklärt die Regierung, derzeit werde die deutsche Gesetzgebung zu rassistischen Äußerungen in Deutschland überprüft.

Dabei werde aber auch die im Grundgesetz garantierte Redefreiheit berücksichtigt, hieß es in dem Schreiben weiter. Hintergrund war die Rüge, die der UN-Ausschuss Deutschland wegen des Umgangs mit Sarrazin in der Bundesrepublik erteilt hatte. Sarrazin hatte mit Äußerungen für Aufregung gesorgt, in denen er den Integrationswillen türkischer Migranten in Deutschland in Zweifel gezogen hatte.

Verfahren gegen Sarrazin wird erneut überprüft

Die Bundesregierung verwies in ihrer Note an den UN-Ausschuss zudem darauf, dass sie die Berliner Staatsanwaltschaft gebeten habe, die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens aus dem Jahr 2009 zu überprüfen.

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Die Berliner Justiz hatte das Verfahren wegen Volksverhetzung mit der Begründung eingestellt, Sarrazin habe durch seine Aussagen nicht zu Hass oder Gewalt aufgerufen. Zuvor hatte der Berliner "Tagesspiegel" (Samstagsausgabe) vorab über die Note an die Vereinten Nationen berichtet.

Der frühere Berliner SPD-Finanzsenator Sarrazin hatte türkischen und arabischen Einwanderern in Berlin vorgeworfen, sie seien "weder integrationswillig noch integrationsfähig". Sie hätten "keine produktive Funktion, außer für den Obst- und Gemüsehandel" und produzierten "ständig neue kleine Kopftuchmädchen". (afp)