Düsseldorf. . Nun muss sich das Verfassungsgericht mit der doppelten Nullrunde für höhere Beamte in NRW beschäftigen. Einen Tag vor der Verabschiedung des rot-grünen Besoldungsgesetzes im Landtag kündigten CDU und FDP eine Normenkontrollklage an, weil die betroffenen Staatsdiener von der Lohnentwicklung abgekoppelt würden.

Der offene Streit über die doppelte Nullrunde für höhere Beamte in NRW landet vor dem Verfassungsgericht in Münster. Einen Tag vor der Verabschiedung des rot-grünen Besoldungsgesetzes im Landtag kündigten CDU und FDP eine Normenkontrollklage an. Aus Sicht der Opposition ist die Besoldungsstaffel verfassungswidrig, weil höhere Beamte von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt würden. Hunderte Beamte wollen heute mit der Aktion „Letztes Hemd“ vor dem Landtag gegen die Sparpläne protestieren.

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Bei der Begründung der Klage sprach CDU-Fraktionschef Laumann von ei­ner „kaltschnäuzigen Gutsherrenpolitik“. Die Landesregierung will die Tariferhöhung von insgesamt 5,65 Prozent in den nächsten zwei Jahren für Tarifangestellte im öffentlichen Dienst nur auf untere Beamtenbesoldungsgruppen (bis A10) voll übertragen. Für mittlere Beamte (A11/12) soll pro Jahr ein Prozent mehr Gehalt gezahlt werden. Ab Tarifgruppe A13 (Studienrat) gilt eine zweijährige Nullrunde. FDP-Fraktionschef Lindner forderte eine namentliche Abstimmung der Abgeordneten im Landtag. CDU-Justitiar Wilhelm Droste erwartet, dass das Gericht in Münster innerhalb eines Jahres über die Klage entscheidet. .

CDU und FDP halten die Pläne aus drei Gründen für verfassungswidrig:

O So werde das Alimentationsprinzip verletzt, weil Beamtengruppen von der allgemeinen Gehaltsentwicklung abgekoppelt würden.

O Das Abstandsgebot werde verletzt, weil das Berufsbeamtentum eine Differenzierung der Bezüge nach der Ämterhierarchie vorsehe.

O Und das Leistungsprinzip sei verletzt, wenn Beamte aus dem gehobenen Dienst ihrem Vorgesetzten aus dem höheren Dienst finanziell vorgezogen würden.

„Es muss aber eine angemessene Anhebung geben“,

Die Opposition sieht im Bemühen der Koalition zu sparen keine ausreichende Begründung für die Besoldungsstaffel. Zwar fordern auch CDU und FDP keine 1:1-Übertragung des Tarifabschlusses auf höhere Beamte. „Es muss aber eine angemessene Anhebung geben“, verlangte Lindner. „Ziel bleibt ein leistungsfähiger Öffentlicher Dienst. Im Wettbewerb um die besten Köpfe liegt NRW in zwei Jahren bei Gehältern im Ländervergleich weit unten.“

In einem Initiativantrag verteidigten SPD und Grüne die Pläne. Das Gesamtpaket für Beamte mit Gehalt, Zulagen und Altersversorgung rechtfertige die Maßnahmen. SPD-Fraktionschef Norbert Römer zeigte sich überzeugt, dass der Gesetzentwurf einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhält. Es sei unsozial, wenn CDU und FDP einen Stellenabbau forderten und gleichzeitig gegen die Sparüläne klagten.Der Grünen-Abgeordnete Mehrdad Mostotofizadeh erklärte, „vielen Menschen ist nicht bewusst, wie prekär die Haushaltslage ist“. Die Koalition habe sich bewusst auf eine Gehaltsstaffel verständigt, statt Stellen im Öffentlichen Dienst zu streichen. „Um weitere Sparanstrengungen werden wir mittelfristig aber nicht herum kommen.“ Die CDU zog einen schrittweisen Stellenabbau im Landesdienst dagegen Nullrunden bei Beamtengehältern vor. Die Regierung habe Gespräche mit Beamtenverbänden verweigert.