Düsseldorf. . In der kommenden Woche verabschiedet der Landtag die Regelung, dass Beamte der höheren Gehaltsgruppen bei der Angleichung an die höheren Tariflöhne für Angestellte leer ausgehen. Beamtenbund und Gewerkschaften wollen dagegen klagen, die FDP prüft sogar den Gang vor das Verfassungsgericht.
Noch ist das umstrittene Gesetz zur Beamtenbesoldung in NRW nicht beschlossene Sache – aber schon vor der Verabschiedung nächste Woche im Landtag sind Klagen so gut wie sicher. Beamtenbund und Gewerkschaften wollen die geplanten Nullrunden nicht ohne juristischen Widerstand hinnehmen. Unterstützung kommt von der FDP, die als erste Fraktion einen Gang vors Verfassungsgericht prüft.
Die Experten-Anhörung im Parlament hat die Kritiker zusätzlich ermutigt. Kaum ein gutes Haar hatten namhafte Rechtswissenschaftler wie Ulrich Battis an dem rot-grünen Sparkurs für die Beamtenschaft gelassen. Ein Sonderopfer, bei dem höhere Gehaltsgruppen ab A 13 in diesem und dem nächsten Jahr leer ausgehen, sei „verfassungswidrig“, da es keiner „amtsangemessenen“ Besoldung entspreche.
Tonlage verschärft sich
Während die SPD die Reihen schließt und trotz spürbarer Verunsicherung in der Substanz nichts an der Gesetzesvorlage ändern will, verschärfen die Staatsdiener ihre Tonlage. Organisierte Beamte und Richter wollen „Massenklagen oder gegebenenfalls auch eine Klagewelle anstrengen“, wie es in einem Brief an die Oppositionsfraktionen heißt.
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Christian Friehoff, Geschäftsführer des NRW-Richterbundes, vermutet gar vorsätzlichen Verfassungsbruch und fährt schweres Geschütz auf: "Wenn ein Richter so handelte, würde er sich strafbar machen und Rechtsbeugung begehen", sagte er.
Rot-Grün will die Angestelltentarife nur auf die unteren Beamtengruppen bis A 10 komplett übertragen. Für die mittleren Gruppen ist je eine einprozentige Erhöhung vorgesehen, ab A 13 Nullrunden.
Auch die FDP hat laut Fraktionschef Christian Lindner nach der Bewertung durch Sachverständige rechtliche Bedenken. Sie will die CDU zu einer gemeinsamen Klage gegen das Gesetz bewegen. Doch CDU-Fraktionschef Karl-Josef Laumann will den Gesetzesbeschluss abwarten. Das Thema, so Laumann, eigne sich nicht „für einen Schnellschuss aus der Hüfte“.