Berlin. Die vom Bund und den Bundesländern eilig bereitgestellten Milliardenhilfen für die Opfer der Flutkatastrophe im Mai und Juni können bald fließen. Der Bundesrat machte am Freitag in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause den Weg frei für die Errichtung eines Sonderfonds “Aufbauhilfe“. Er wird mit acht Milliarden Euro ausgestattet und soll Privatleuten, Unternehmen und Kommunen bei der Beseitigung der Schäden unterstützen, insofern sie nicht durch Versicherungen abgedeckt sind.
Die Fluthilfe von bis zu acht Milliarden Euro ist endgültig unter Dach und Fach. Nach dem Bundestag beschloss am Freitag auch der Bundesrat das Aufbauhilfegesetz. Der Hilfsfonds von Bund und Ländern kann damit starten. Zudem soll beim Hochwasserschutz künftig schneller geplant und gebaut werden.
Der Bund streckt die acht Milliarden Euro Fluthilfe vor und macht dafür neue Schulden. Die Länder haben 20 Jahre Zeit, ihren Anteil von gut drei Milliarden Euro abzuzahlen. Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) sprach von einem guten Zeichen der Solidarität nach der Flutkatastrophe. Das extreme Hochwasser im Juni hatte in mehreren Bundesländern gewaltige Schäden angerichtet.
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Unternehmen werden entlastet, die wegen des Hochwassers Kurzarbeit beantragen. Der Bund übernimmt dann in voller Höhe die Beiträge zur Sozialversicherung für die von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten. Die Übernahme gilt für längstens drei Monate von Juni bis Dezember 2013. Auch müssen Firmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit nicht die üblichen Fristen zur Stellung eines Insolvenzantrages einhalten. (dpa/rtr)