Berlin. Der ehemalige Mitarbeiter des US-Geheimdienstes NSA, Edward Snowden, hat 21 Staaten um Aufnahme gebeten, darunter auch Deutschland. Die Bundesregierung hat das Errsuchen allerdings abgelehnt.
Der Enthüller des US-Geheimdienstskandals, Edward Snowden, hat 21 Staaten um Aufnahme gebeten – auch Deutschland. Allerdings hat die Bundesrepublik das Aufnahmegesuch bereits abgelehnt. "Die Voraussetzungen für eine Aufnahme liegen nicht vor", teilten das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium am Dienstagabend in Berlin mit. Snowden, der sich in Moskau aufhält, hatte per Fax einen Antrag auf Asyl in Deutschland an die deutsche Botschaft in Moskau geschickt.
Nach deutschem Recht können Flüchtlinge politisches Asyl nur auf deutschem Boden beantragen, Snowden müsste dafür zunächst nach Deutschland gelangen. Aus dem Ausland möglich gewesen wäre aber eine Aufnahme aus humanitären Gründen oder bei Vorliegen eines "politischen Interesses" der Bundesrepublik.
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Der flüchtige IT-Experte hatte enthüllt, dass der britische und der US-Geheimdienst im großen Stil Internetkommunikation auch europäischer Nutzer überwachen.
Möglichkeit einer Aufenthaltserlaubnis
Snowden wird von den USA nicht aus politischen Gründen verfolgt, sondern wegen des strafrechtlichen Vorwurfs des Landesverrats, der auch nach deutschem Recht hart bestraft wird. Allerdings hätte die Bundesregierung die Möglichkeit gehabt, Snowden eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Das forderten am Dienstag unter anderem die Grünen-Politiker Jürgen Trittin und Katrin Göring-Eckardt.
Eine solche Aktion wäre unter Verbündeten allerdings höchst brisant – schließlich besteht zwischen der EU und den USA ein Auslieferungsabkommen. Eine Verletzung wäre ein Völkerrechtsverstoß. Allerdings könnte die Auslieferung unter dem Vorbehalt erfolgen, dass in den USA nicht die Todesstrafe gegen Snowden verhängt wird. In der Bundesregierung gibt es ohnehin Stimmen, die den Fall lösen wollen, in dem sie die USA zur Milde drängen, sollte sich Snowden stellen.