Rangun. In Birma ist die Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi zu 18 Monaten Hausarrest verurteilt worden. Die Friedensnobelpreisträgerin stand vor Gericht, weil sie einen US-Bürger während ihres Hausarrests bei sich beherbergte. Das Verfahren wurde international als Schauprozess gebrandmarkt.
In Birma ist Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi zu 18 Monaten Hausarrest verurteilt worden. Der ebenfalls angeklagte US-Bürger John Yettaw wurde zu sieben Jahren Zwangsarbeit verurteilt, wie das Gericht in Rangun am Dienstag mitteilte. Die Friedensnobelpreisträgerin stand vor Gericht, weil sie Yettaw während ihres Hausarrests bei sich beherbergte, nachdem er sich ungebeten Zutritt auf das Gelände ihres Hauses verschafft hatte. Die Behörden werfen der 64-Jährigen deshalb vor, gegen die Auflagen ihres Hausarrests verstoßen zu haben. Das Verfahren wurde international als Schauprozess gebrandmarkt.
Suu Kyi wurde zwar zunächst zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt, nach einer fünfminütigen Pause erklärte ein Regierungsvertreter aber, auf Anordnung von Juntaführer Than Shwe werde die Strafe auf eineinhalb Jahre verkürzt. Zudem könne Suu Kyi sie unter Hausarrest verbüßen. Die 64-Jährige Suu Kyi hat 14 der letzten 20 Jahre unter Hausarrest verbracht.
Drastische Sicherheitsvorkehrungen vor Gefängnis
Zuvor hatten sich in Birma die Zeichen verdichtet, dass das Urteil im Prozess gegen Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi doch noch am Dienstag gesprochen würde. Vor dem Insein-Gefängnis im Norden der Hauptstadt Rangun, wo der Prozess meist hinter verschlossenen Türen stattfindet, wurden die Sicherheitsvorkehrungen am Morgen drastisch verschärft. Nach Angaben von Augenzeugen wurde das Gebiet rund um das Gefängnis abgesperrt; Vertreter der Botschaften hatten jedoch die Erlaubnis erhalten, dem Verfahren beizuwohnen.
Der gemeinsam mit Suu Kyi angeklagte US-Bürger John Yettaw wurde bereits am Montagabend aus dem Krankenhaus entlassen, wo er seit vergangener Woche nach mehreren Krampfanfällen behandelt wurde. Wegen Yettaws Zustand waren Beobachter davon ausgegangen, dass die Urteilsverkündung verschoben werden könnte. Die Friedensnobelpreisträgerin hatte Yettaw bei sich beherbergt, nachdem er sich ungebeten Zutritt auf das Gelände ihres Hauses verschafft hatte. (afp)