Düsseldorf. . Die rechtspopulistische Vereinigung “pro NRW“ muss es dulden, vom Verfassungsschutz beobachtet zu werden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Dienstag entschieden. Pro NRW hatte gegen die Erwähnung in Verfassungsschutzberichten geklagt.
Die Partei Pro NRW ist erneut mit einer Klage gegen ihre Erwähnung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzbericht gescheitert. Die entsprechende Anfechtung sei "überwiegend ohne Erfolg" geblieben, teilte das Verwaltungsgericht Düsseldorf nach einem Urteil vom Dienstag mit.
So sei das Land berechtigt gewesen, die Splitterpartei in den Jahren 2009 und 2010 "als Verdachtsfall für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Bereich des Rechtsextremismus" zu nennen. Allerdings erlaube die Faktenlage nicht die Darstellung, Pro NRW spreche Muslimen generell ihr Grundrecht auf freie Religionsausübung ab.
Gegen das Urteil sei noch ein Antrag auf Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster möglich, hieß es (Az.: 22 K 2532/11). Pro NRW hatte bereits die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht 2008 angefochten. Damit war die Partei ebenfalls beim Verwaltungsgericht in Düsseldorf gescheitert. (dpa)