Berlin. Die steuerliche Gleichstellung homosexueller Paare lässt die CDU einfach nicht zur Ruhe kommen. Nun hat sich Finanzminister Wolfgang Schäuble in einem Interview erneut dafür ausgesprochen, zumindest Homo-Paare mit Kindern besserzustellen. Ihm schwebt ein Familiensplitting vor.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU)
hat erneut dafür geworben, auch gleichgeschlechtlichen Paaren mit Kindern
Steuervorteile zu gewähren. "Die Steuervorteile müssen für alle Paare gelten,
die Verantwortung für ihre Kinder übernehmen", sagte Schäuble der "Rheinischen
Post"
mit Blick auf das von der CDU geplante
Familiensplitting. Das Bundesverfassungsgericht pochte unterdessen auf die
Gleichstellung homosexueller Lebenspartner in einer anderen Steuerfrage.

Der Gesetzgeber müsse veränderte gesellschaftliche Realitäten
anerkennen, sagte Schäuble zur Begründung seiner Position. Trotzdem könne die
Politik Ehe und Familie besonders fördern, sagte er ohne weitere Details zu
nennen.

Konservative in der CDU gegen Gleichstellung von Homosexuellen

Die steuerrechtliche Gleichstellung von homosexuellen
Lebenspartnerschaften ist in den Unionsparteien umstritten. Schäuble zählt
grundsätzlich zu den Befürwortern. Die CDU-Spitze hatte sich allerdings erst vor
kurzem gegen eine Gleichstellung ausgesprochen
.

Das derzeitige Ehegattensplitting kommt verheirateten Paaren mit und
ohne Kindern zugute. Nicht zuletzt wegen der Debatte um die steuerliche
Behandlung von Homo-Paaren hatten sich führende CDU-Politiker für die Einführung
eines Familiensplittings ausgesprochen, das womöglich auch unverheiratete und
gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern steuerlich entlasten soll. Dies soll
aber ein Projekt für die nächste Legislaturperiode sein.

Bundesverfassungsgericht treibt Union vor sich her

Schäuble und Familienministerin Kristina Schröder (CDU) arbeiten
derzeit an einem Modell, das noch vor der Bundestagswahl im September vorgelegt
werden soll. "Ich bin dafür, dass wir als CDU das Familiensplitting offensiv im
Wahlkampf bewerben", sagte Schäuble der "RP". Die Grünen kritisierten das
Vorhaben. Kleine und mittlere Einkommen würden von einem Familiensplitting nicht
profitieren, stattdessen würden Gutverdiener überproportional begünstigt,
erklärte ihr Parlamentsgeschäftsführer Volker Beck am Donnerstag. Er beharrte
darüber hinaus darauf, Ehe und Lebenspartnerschaft vollständig
gleichzustellen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in den vergangenen Monaten
wiederholt die Rechte eingetragener Lebenspartnerschaften gestärkt. Es forderte
nun den Bundestag auf, umgehend die rückwirkende Gleichstellung homosexueller
Lebenspartner bei der Grunderwerbssteuer sicherzustellen. Das bestätigte das
Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe. Nach Informationen der
"Süddeutschen Zeitung" gaben die Richter dafür Zeit bis Mitte Juni.

Gesetze aus "reiner Parteitaktik" verschleppt

Die Grunderwerbssteuer wird beim Kauf von Grundstücken fällig. Für
Eheleute gibt es Ausnahmen, wenn sie Grundeigentum untereinander übertragen. Für
eingetragene Lebenspartnerschaften wurden entsprechende Privilegien erst im
Dezember 2010 eingeführt. Im Juli 2012 hatte das Bundesverfassungsgericht die
frühere Ungleichbehandlung als verfassungswidrig verworfen und eine
Gleichbehandlung auch rückwirkend vor Dezember 2010 verlangt und eine Frist zur
Umsetzung bis Ende 2012 gesetzt. Eine entsprechende Einigung zwischen Bundestag
und Bundesrat kam bislang aber nicht zustande.

Regierung und Opposition gaben sich dafür gegenseitig die Schuld.
Unionsparlamentsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer (CDU) warf SPD und Grünen
Verschleppung der Gesetze "aus reiner Parteitaktik" vor. Die Opposition will
dagegen eine möglichst umfassende steuerliche Gleichstellung der Homo-Ehen
erreichen und sieht sich darin von den bisherigen
Verfassungsgerichts-Entscheidungen unterstützt. Die Diskriminierung von Lesben
und Schwulen durch die Bundesregierung sei "verfassungswidrig", erklärte die
Linken-Abgeordnete Barbara Höll. Noch im Frühsommer wird eine Entscheidung in
Karlsruhe zur steuerlichen Gleichbehandlung von Lebenspartnerschaften
erwartet.       

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