Essen. Das Thema Homo-Ehe spaltet die Politik. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) fordert zur Gleichstellung von homosexuellen Paaren auf. Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hingegen lehnt eine Angleichung der Rechte gleichgeschlechtlicher Lebensgemeimnschaften ab.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat Kritiker der Gleichstellung von homosexuellen Paaren zum Nachdenken aufgefordert. "Wenn die CDU Volkspartei bleiben will, dann muss sie veränderte Realitäten zur Kenntnis nehmen", sagte Schäuble dem "Tagesspiegel". Er respektiere die Vorbehalte vor allem älterer Menschen in seiner Partei. Schäuble betonte aber: "Wir können nicht bloß sagen: Das ist gut, nur weil es immer schon so war, und deshalb muss es so bleiben. Wenn viele Menschen das heute anders sehen, muss man nachdenken."
Schäuble wies Vorwürfe zurück, seine Partei gebe unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU) traditionelle Positionen und Werte auf. "Dieser Eindruck ist falsch." Wer glaubhaft für Werte einstehen wolle, müsse sich immer auch fragen, was dies in einer veränderten Realität bedeute, sagte er dem Blatt.
Keine gesetzliche Neuregelung laut Ministerpräsident Seehofer
Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hingegen lehnt eine Angleichung der Rechte gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften mit der Ehe ab. Eine gesetzliche Regelung zu einer Neuordnung des Ehegattensplittings werde es in dieser Legislaturperiode mit der CSU "ganz sicher" nicht geben, sagte Seehofer der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" laut Vorabbericht.
"Es gibt jetzt und auch bis zum Sommer überhaupt keine Veranlassung, die steuerliche Behandlung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften gesetzlich neu zu regeln", betonte der CSU-Vorsitzende. Seine Partei werde "höchstens" ein Gesetz zur Regelung von Sukzessivadoptionen durch gleichgeschlechtliche Paare mittragen: "Weiter nichts. Auch kein Gesetz zur Voll-Adoption", sagte Seehofer.
Das Bundesverfassungsgericht hatte kürzlich das Verbot der sogenannten Sukzessivadoption für verfassungswidrig erklärt. Danach dürfen Homosexuelle nun ein Adoptivkind ihres eingetragenen Lebenspartners ebenfalls adoptieren. (dpa/dapd)