Berlin. Eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe sollen Abgeordnete erhalten, wenn sie sich bestechen lassen. Einen Gesetzesentwurf legten nun Rechtsexperten vor. Hintergrund ist eine UN-Konvention, die Deutschland vor zehn Jahren unterzeichnete, aber bis jetzt nicht umsetzte.

Im Bundestag ist eine neue Initiative zum härteren Vorgehen gegen Abgeordnetenbestechung gestartet worden. Rechtsexperten aller Fraktionen legten am Freitag in Berlin einen Gesetzentwurf vor, mit dem die Vorteilsnahme von Parlamentariern unter Strafe gestellt werden soll.

Wer als Mitglied einer Volksvertretung des Bundes, der Länder oder der Kommunen für die Ausübung des Mandats als Gegenleistung einen Vorteil fordert, sich versprechen lässt oder annimmt soll demnach mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.

Bisher ist nur der Stimmenkauf strafbar

In der bisherigen Regelung zur Abgeordnetenbestechung ist der Stimmenkauf bei Abgeordneten unter Strafe gestellt. Widerstand gegen schärfere Regeln hatte es zuletzt auch in der CDU/CSU gegeben. Befürchtet wurde dort, die Tätigkeit der Parlamentarier könnte beeinträchtigt werden.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist eine UN-Konvention gegen Korruption, die seit 2003 von etwa 160 Staaten ratifiziert wurde. Diese verpflichten sich darin zu einem gemeinsamen Vorgehen gegen korrupte Amtsträger.

Ratifizierung des Gesetzes stockt seit zehn Jahren

Deutschland hat das Abkommen zwar unterzeichnet; die Ratifizierung stockt jedoch bisher wegen des dafür nötigen Gesetzes zur Abgeordnetenbestechung. Ob sich für den jetzigen Entwurf eine Mehrheit findet, muss sich allerdings erst noch erweisen.

"Die bereits seit zehn Jahren fehlende gesetzliche Grundlage hat dem Ansehen Deutschlands genug geschadet", erklärte der SPD-Abgeordnete Burkhard Lischka. Nunmehr müsse Schwarz-Gelb Farbe bekennen. (afp)