Düsseldorf. . Spitzel sollen besser kontrolliert und nicht so gut „belohnt“ werden, dass sie von der Entlohnung ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Dies sieht ein Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung vor. Mit dem Gesetz soll auch eine finanzielle Abhängigkeit von V-Leuten vermieden werden.

V-Leute des Verfassungsschutzes sollen in NRW künftig besser kontrolliert, die Arbeit des 340-köpfigen Geheimdienstes insgesamt transparenter werden. Experten haben dennoch Vorbehalte, ob der rot-grüne Gesetzentwurf für neues Vertrauen in die Behörde sorgen kann. „Er ist ein Fortschritt, aber kein Allheilmittel“, sagte der frühere Innenminister Burkhard Hirsch (FDP) bei der Anhörung im Landtag.

Zwar unterstützte Hirsch die Absicht, V-Leute enger an die Kette zu legen. Er widersprach aber im Detail. Während Innenminister Ralf Jäger (SPD) nur Personen anheuern will, die keine „erheblichen Straftaten“ begangen haben, forderte Hirsch, Spitzel im Landesdienst dürften grundsätzlich keine Straftaten auf ihrem Konto haben. Ihnen dürfe auch keine Straffreiheit zugesichert werden.

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Bessere Kontrolle

Mit dem Gesetz soll auch eine finanzielle Abhängigkeit von V-Leuten vermieden werden. Ihre „Belohnung“ dürfe nicht so hoch sein, dass sie damit ihren Lebensunterhalt bestreiten könnten. Der Landtag soll über sein Kontrollgremium (PKG) den Einsatz von V-Leuten besser beaufsichtigen können. Über „operative Aktionen“ soll die Geheimrunde unterrichtet werden. Dass sie häufiger öffentlich tagen soll — für Jäger „klares Signal für einen Mentalitätswechsel“ –, ist nach Ansicht von Fachleuten kaum möglich, ohne dass vertrauliche Informationen bekannt würden.

Allseits verneint wurde, dass sich mit einem verschärften Gesetz der NSU-Terror hätte verhindern lassen. Vor allem personelle, organisatorische und personelle Mängel hätten die rechtsextremistische Mordserie begünstigt, so der Bielefelder Verfassungsrechtler Christoph Gusy.