Straßburg. Niederlage für die ukrainische Regierung: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Land wegen der Inhaftierung von Ex-Regierungschefin Julia Timoschenko verurteilt. Die Untersuchungshaft sei “willkürlich und rechtswidrig“ gewesen, entschieden die Richter.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Ukraine wegen der Inhaftierung von Ex-Regierungschefin Julia Timoschenko verurteilt. Die Untersuchungshaft der 52-jährigen Oppositionspolitikerin im Jahr 2011 sei "willkürlich und rechtswidrig" gewesen, entschied eine kleine Kammer des Straßburger Gerichts einstimmig am Dienstag. Das Gericht stellte auch vier Verstöße der Ukraine gegen die Grundrechte Timoschenkos fest, wies aber deren Beschwerde wegen schlechter Behandlung in Haft zurück.

Timoschenko hatte wegen der Haftbedingungen geklagt und weil sie der Ukraine vorwirft, das Strafverfahren gegen sie sei politisch motiviert gewesen. Sie verbüßt seit 2011 eine siebenjährige Hartstrafe wegen Amtsmissbrauchs und ist gesundheitlich schwer angeschlagen.

Auch interessant

Gegen das Urteil der kleinen Kammer können beide Seiten binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann zur Überprüfung an die 17 Richter der Großen Kammer verweisen, er muss dies aber nicht tun. Die Ukraine gehört zu den Mitgliedsstaaten des Europarats und somit zu den Unterzeichnern der Europäischen Menschenrechtskonvention. Damit ist das osteuropäische Land verpflichtet, den Urteilen des Straßburger Gerichts Folge zu leisten. (afp)