Kiew. Den Berufungsantrag der ehemaligen ukrainischen Ministerpräsidentin Julia Timoschenko hat am Mittwochvormittag ein Gericht in Kiew abgelehnt. Die Politikerin war wegen Amtsmissbrauch zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Die Argumentation ihrer Anwälte konnte den Richter nicht überzeugen.
Ein ukrainisches Gericht hat am Mittwoch eine Berufung gegen die Verurteilung von Julia Timoschenko zu sieben Jahren Haft wegen Amtsmissbrauchs abgelehnt. Dem Berufungsantrag könne nicht entsprochen werden, erklärte Richter Olexander Jelfimow.
Die Anwälte der früheren ukrainischen Ministerpräsidentin hatten den Antrag damit begründet, dass unzulässigerweise das Strafrecht in einer politischen Angelegenheit angewandt worden sei. Es habe keine kriminelle Machenschaften gegeben. Timoschenko war für schuldig befunden worden, 2009 als Regierungschefin ein Gasabkommen mit Russland zum Nachteil der Ukraine abgeschlossen zu haben.
Gegen Timoschenko, die seit Wochen wegen eines Rückenleidens behandelt wird, läuft zudem ein weiteres Verfahren wegen Steuervergehen. Sie hat die Vorwürfe, nationalen Interessen geschadet zu haben, stets zurückgewiesen. Die Verfahren seien vielmehr Teil einer von Präsident Viktor Janukowitsch gegen sie geführten politisch motivierten Kampagne. Am 28. Oktober finden Parlamentswahlen in der Ukraine statt. (Reuters)