Berlin. Die rechtsextreme NPD muss ihre Mitarbeiter in der Berliner Parteizentrale aus Geldnot vor die Tür setzen. Die sieben hauptamtlichen Mitarbeiter hätten ihre Kündigung erhalten, sagte NPD-Sprecher Frank Franz am Donnerstag in Berlin. Ursache seien Geldsorgen.

Die rechtsextreme NPD gerät zunehmend in Bedrängnis. Aus Geldnot kündigte die Partei allen Mitarbeitern ihrer Bundeszentrale in Berlin, wie ein Parteisprecher Frank Franz am Donnerstag mitteilte. Zudem musste die NPD ihren für das Wochenende geplanten Bundesparteitag in Nordbayern wegen einer Baustelle am Veranstaltungsort absagen.

Die Kündigung aller sieben Mitarbeiter der Bundeszentrale sei eine vorläufige Maßnahme, sagte Parteisprecher Franz. Grund sei, dass der Bundestag wegen einer verhängten Geldstrafe die Zahlungen an die rechtsextreme Partei eingestellt hatte. Sollte der Bundestag seine Zahlungen wieder aufnehmen, würden die bereits Ende März ausgesprochenen Kündigungen wieder aufgehoben, sagte Franz.

Bundestagsverwaltung stellte alle staatlichen Zahlungen ein

Die NPD gilt seit längerem als finanziell angeschlagen. Die Bundestagsverwaltung hatte Ende Februar alle staatlichen Zahlungen an die Rechtsextremen eingestellt, weil sie eine Strafe über 1,27 Millionen Euro bislang nicht beglichen hat. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Partei dazu wegen fehlerhafter Angaben im Rechenschaftsbericht verurteilt.

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Die NPD habe kein Konzept zur Begleichung der Strafe vorgelegt, sagte ein Sprecher der Bundestagsverwaltung zu AFP. Deshalb bekomme sie kein Geld mehr. Der NPD stehen seitens des Bundes 303.400 Euro pro Quartal zu.

Den Parteitag in der Nähe des oberfränkischen Coburg sagte die NPD kurzerhand ab, nachdem sie mit einer Klage gegen den zuständigen Landkreis gescheitert war. Die Rechtsextremen hatten gerichtlich versucht, eine Baustelle am Veranstaltungsort beseitigen oder die Zufahrt zum Parteitag anderweitig sicherstellen zu lassen. Das Verwaltungsgericht in Bayreuth wies am Mittwochabend aber den Eilantrag der Partei zurück, in dem diese sich auf die verfassungsrechtlich garantierte Versammlungsfreiheit berief.

Behörden sind nicht verpflichtet, der NPD Alternativen zu ermöglichen

Wie aus der am Donnerstag von dem Gericht veröffentlichen Urteilsbegründung hervorgeht, entbindet die Versammlungsfreiheit nach Auffassung der Richter die Partei nicht davon, sich bei Durchführung und Vorbereitung der Veranstaltung an allgemeine Bestimmungen zu halten und den örtlichen Behörden ausreichend Zeit für die nötige Prüfung und Genehmigung zu geben.

Der Landkreis sei in diesem Fall mit der Parteitags-Ankündigung "mehr oder weniger überrumpelt" worden, heißt es in der Begründung weiter. Die Behörden seien insgesamt nicht verpflichtet, der NPD Alternativen zu eröffnen, indem sie etwa zeitlich befristete Sondergenehmigungen für Zufahrten zum Parteitag erteile. Die NPD kritisierte das Vorgehen der Behörden als willkürlich.

Die NPD wollte ihren Bundesparteitag nach Angaben des Landkreises in einem großen Zelt auf einem Privatgrundstück abhalten. Das Gelände ist nur über eine Kreisstraße erreichbar. Der Bundesrat hatte Ende vergangenen Jahres beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Verbot der Partei zu beantragen. (afp)