Halle/München. Der Berliner Rechtsanwalt Mehmet Daimagüler, einer der Nebenkläger im NSU-Prozess, hat das Oberlandesgericht München wegen seiner Akkreditierungspraxis kritisiert. Das Gericht handele nach der Devise “Wenn es einen Bock zu schießen gibt, dann schießen wir ihn auch“, sagte Daimagüler in einem Interview. Hier werde eine Riesenchance vertan, das Funktionieren des Rechtsstaates zu demonstrieren.
Der Berliner Rechtsanwalt Mehmet Daimagüler hat das Oberlandesgericht München wegen der Vergabe der Presseplätze beim NSU-Prozess kritisiert. "Es war ein Fehler, das Verfahren nach München zu geben", sagte der Anwalt, der in dem Verfahren zwei Opferfamilien vertritt, der "Mitteldeutschen Zeitung" (Onlineausgabe). Das Gericht handele nach der Devise: "Wenn es einen Bock zu schießen gibt, dann schießen wir ihn auch."
Daimagüler fügte hinzu: "Das Gericht hat uns einen Vorgeschmack darauf gegeben, was uns die nächsten drei Jahre erwartet." Hier werde "eine Riesenchance vertan", das Funktionieren des Rechtsstaates zu demonstrieren.
Für den am 17. April beginnenden Prozess gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer der Terrorzelle NSU haben nur 50 Medien einen festen Platz im Gerichtssaal bekommen. Entscheidend war die Reihenfolge der Anmeldung. Medienvertreter aus der Türkei und Griechenland, woher insgesamt neun NSU-Opfer stammen, erhielten keine reservierten Plätze. (dapd/dpa)