Essen. Etwa 5000 homosexuelle Paare in Deutschland haben Kinder, Experten schätzen deren Zahl auf rund 6600. Die Adoptivkinder unter ihnen waren bisher schlechter gestellt, weil der zweite Elternteil sie nicht adoptieren durfte. Das ist verfassungswidrig, entschied das oberste deutsche Gericht.

Die Steinbecks aus Bergisch-Gladbach sind keine klassische ­Familie: Mutter Vera, Mutter ­Judith, Sohn Nils und Tochter Kim. Sie wären ja gern etwas klassischer – aber dem Versuch, auch in wirtschaftlicher und juristischer Hinsicht eine Familie zu werden, stand bislang das Recht im Weg.

Zwar hätte Judith den kleinen Nils adoptieren dürfen, weil er das leibliche Kind ihrer Partnerin ist. Aber umgekehrt hätte Vera nicht Kim adoptieren dürfen, weil Judith das ­Mädchen „nur“ adoptiert hat. Verwirrend? Das Urteil aus Karlsruhe beendet nun die Ungleichbehandlung dieser beiden Kinder.

Oder Ingmar Zöller und Thomas Welter aus Berlin: Seit elf Jahren verheiratet – aber die Kinder Julius und Lucie, die sie aufgenommen haben, durfte nur einer adoptieren. Der andere war rechtlich ein Vater zweiter Klasse – bislang.

2009 waren geschätzt rund 6600 Kinder betroffen

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Wie viele deutsche Familien zwei Mamas oder zwei Papas haben, ist genau kaum zu sagen. 2009 gingen Statistiker von mehr als 63.000 gleichgeschlechtlichen Paaren aus, von denen aber die weitaus meisten ohne Kinder lebten. Etwa 5000 ­dieser Paare hätten Kinder. Die Zahl dieser Kinder wurde auf 6600 geschätzt. Die Zahl dürfte seither gestiegen sein – auch weil die Vorbehalte offenbar kleiner werden.

Zwei Frauen, ein Kind, dazu der Slogan „Pflegekinder bringen ­Lebendigkeit in die Familie“: Mit diesem Plakat warb Berlins Senat aus SPD und CDU im vergangenen Jahr dafür, dass sich auch gleich­geschlechtliche Paare als Pflegeeltern engagieren sollen. Zumindest die Hauptstadt hat keine Vorbehalte mehr gegen Homosexuelle in der Kindererziehung – und ­behandelt „Regenbogenfamilien“ so, als wären sie klassische.