Berlin. . Bayern und Hessen wollen noch im Februar vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Länderfinanzausgleich Klage einreichen. Das geht aus der Beschlussvorlage für die gemeinsame Kabinettssitzung der beiden Länder am Dienstag hervor. Am meisten profitiert vom Länderfinanzausgleich Berlin.

Bayern und Hessen wollen noch im Februar Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen den Länderfinanzausgleich einreichen. Dies geht nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" (Montag) aus der Beschlussvorlage für die gemeinsame Kabinettssitzung hervor, zu der sich die beiden Landesregierungen an diesem Dienstag in Wiesbaden treffen wollen.

"Die Bayerische Staatsregierung und die Hessische Landesregierung halten das geltende System des bundesstaatlichen Finanzausgleichs für verfassungswidrig", zitiert das Blatt aus dem ihr vorliegenden Papier. Die Situation der armen Bundesländer habe sich trotz der Milliardenzahlungen "weitgehend verfestigt, ohne konkrete Aussicht zur nachhaltigen Verbesserung".

Berlin beispielsweise habe für das Jahr 2005 2,5 Milliarden Euro erhalten, mittlerweile würden 3,3 Milliarden Euro an die finanzschwache Bundeshauptstadt überwiesen. Die Last würde von immer weniger Schultern getragen - 2012 schied Hamburg aus dem Kreis der Geberländer aus und erhielt stattdessen etwa 21 Millionen Euro aus dem Ausgleichstopf, obwohl der Stadtstaat als sehr finanzstark gilt.

"Ein solches Ausgleichssystem ist in sich nicht mehr stimmig und ungerecht", argumentieren Hessen und Bayern dem Bericht zufolge. Die Länder stimmten daher überein, "den gemeinsamen Normenkontrollantrag bis Ende Februar 2013 zum Bundesverfassungsgericht einzureichen".