München. . Die mutmaßlliche Rechtsextremistin Beate Zschäpe muss sich auf einen Mordprozess einstellen. Zschäpe wird Mittäterschaft bei zehn Morden und gegen vier Helfer der Terrorvereinigung Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) vorgeworfen. Das Oberlandesgericht München hat die Klage am Donnerstag zugelassen.
Dem Prozess gegen die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe steht nichts mehr im Wege. Das Oberlandesgericht München (OLG) ließ die Anklage gegen Beate Zschäpe und vier ihrer angeblichen Helfer zu. Das bestätigte Zschäpes Anwalt Wolfgang Stahl am Donnerstag in Koblenz. Zschäpe wird Mittäterschaft an zehn Morden des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU), schwere Brandstiftung, sowie Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Der Prozess wird voraussichtlich im April in München beginnen.
Nach einjährigen Ermittlungen zur Neonazi-Mordserie hatte die Bundesanwaltschaft im November Anklage erhoben. In der 500-seitigen Anklageschrift Zschäpe unter anderem Beteiligung an der Ermordung von neun ausländischen Kleinunternehmern und der Polizistin Michèle Kiesewetter in Heilbronn zur Last gelegt.
Insgesamt fünf Personen angeklagt
Laut "Tagesspiegel" heißt es im Eröffnungsbeschluss des 6. Strafsenats, die Angeklagten seien der ihnen vorgeworfen Straftaten hinreichend verdächtig. Nach vorläufiger Wertung bestehe die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung. Die Richter ordneten zudem die Fortdauer der Untersuchungshaft gegen Zschäpe und den Ex-NPD-Funktionär Ralf Wohlleben an, der eine zentrale Rolle bei der Beschaffung der Mordwaffen gespielt haben soll.
Außerdem angeklagt wurden Holger G., der die Zelle bis zuletzt mit Ausweispapieren unterstützt haben soll, sowie Carsten S., der die Mordwaffe der "Ceska"-Serie in den Untergrund geliefert haben soll. Der fünfte Angeklagte ist André E. aus Zwickau; unter anderem soll er konspirative Wohnungen und Wohnmobile organisiert haben, die die Zelle laut Bundesanwaltschaft für Raubüberfälle und einen Sprengstoffanschlag in Köln nutzte.
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Der Bundesanwaltschaft zufolge war der NSU eine Gruppierung, die aus den drei gleichberechtigten Mitgliedern Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Zschäpe bestand. Mundlos und Böhnhardt hatten sich am 4. November 2011 nach einem Banküberfall in Eisenach umstellt von Polizisten das Leben genommen. Dadurch war das Trio aufgeflogen. Zschäpe hatte sich am 8. November 2011 der Polizei in Jena gestellt und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
"Stümperhafte" Suche nach Terrortrio
In Berlin befasste sich am Donnerstag erneut der Untersuchungsausschuss des Bundestages zur Aufklärung der Mordserie mit dem Vorgehen der Thüringer Sicherheitsbehörden bei der erfolglosen Suche nach dem untergetauchten Terror-Trio. Dabei mussten sich damalige Zielfahnder scharfe Kritik von Ausschussmitglieder anhören. Der FDP-Obmann Hartfrid Wolff sprach von einem "erheblichen Chaos" bei der "stümperhaften" Suche nach der Terrorzelle. Nach den Worten des Unions-Obmannes Clemens Binninger (CDU) konnte von einer ernsthaften Zielfahndung "keine Rede sein". SPD-Obfrau Eva Högl und der ihr Grünen-Kollege Christian Ströbele rügten den Informationsfluss zwischen Landesamt für Verfassungsschutz und dem Landeskriminalamt als unzureichend gewesen.
LKA-Zielfahnder Sven Wunderlich kritisierte, dass ihnen vom Verfassungsschutz Informationen vorenthalten wurden. Auch habe der Verfassungsschutz den Fahndern zu verstehen gegeben, sie sollten im rechtsextremen Milieu "nicht für Unruhe sorgen". Der Ausschussvorsitzende Sebastian Edathy sah in den Aussagen einen Widerspruch zu den Äußerungen des ehemaligen LfV-Vizepräsidenten Peter Jörg Nocken Mitte Januar im Ausschuss. Er hatte erklärt, die Polizisten hätten umfassend Informationen erhalten. "Einer hat gelogen", konstatierte Edathy am Donnerstag. (dapd)