Regensburg. Das Amtsgericht Regensburg hat den Holocaust-Leugner Richard Williamson am Mittwoch erneut wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Der frühere Bischof der Piusbruderschaft hatte in einem Interview den millionenfachen Mord an den Juden im Dritten Reich geleugnet.

Holocaust-Leugner Richard Williamson ist vom Amtsgericht Regensburg wegen Volksverhetzung am Mittwoch zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt worden. Der frühere Bischof der traditionalistischen Piusbruderschaft hatte 2008 in einem nahe Regensburg aufgezeichneten Interview für das schwedische Fernsehen die Existenz von Gaskammern und den millionenfachen Mord an Juden bestritten.

Es war bereits der zweite Anlauf der Regensburger Staatsanwaltschaft, Williamson deshalb juristisch zu belangen. Ein erstes Urteil hatte das Oberlandesgericht Nürnberg kassiert. Williamsons Anwälte hatten bereits im Vorfeld angekündigt, im Falle einer Bestrafung die weiteren Instanzen einzuschalten.

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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Williamson vorsätzlich gehandelt hat. "Wer vor einer Kamera ein Interview gibt, muss damit rechnen, dass es ausgestrahlt wird", sagte die Vorsitzende Richterin. Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht die Versuche des Bischofs, eine Weiterverbreitung des Videos zu verhindern. Durch den Ausschluss aus der Piusbruderschaft habe Williamson außerdem bereits eine Sanktion erfahren.

Verteidigung hatte Einstellung des Verfahrens beantragt

Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und zuvor Einstellung des Verfahrens beantragt. Der Strafbefehl gegen ihren Mandanten sei fehlerhaft und in Teilen rechtswidrig, argumentierten die Anwälte. Williamson selbst erschien nicht zu der Neuverhandlung. Sie fand unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt, weil der Geistliche zahlreiche rechtsradikale Anhänger haben soll.

Das Interview, um das im Prozess ging, hatte in englischer Sprache am Rande einer Weihe im oberpfälzischen Zaitzkofen stattgefunden. Deshalb ging der Staatsanwalt von einer Straftat nach deutschem Recht aus.

Ganz anders sahen dies die Verteidiger des Bischofs. Sie verwiesen auf die Schlusssätze von Williamson in der Fernsehaufzeichnung, die in Auszügen bei der Verhandlung abgespielt wurde. Williamson sagt in der Aufzeichnung zu den Reportern: "Aber bitte verwenden sie das nicht gegen mich, solche Äußerungen sind in Deutschland strafbar." Der Angeklagte habe somit, wenn überhaupt, nur einer Verbreitung seiner Aussagen außerhalb Deutschlands zugestimmt, erklärte Verteidiger Edgar Weiler. Tatsächlich war das Interview später auch im Internet und in deutschen Medien zu sehen.

Schwedische Reporter können nicht vernommen werden

Die schwedischen Reporter konnte das Gericht am Mittwoch nicht als Zeugen vernehmen. Ein Gesuch auf internationale Rechtshilfe hat Schweden mit dem Hinweis auf die Meinungsfreiheit abgelehnt. In dem Königreich ist die das Leugnen von Gaskammern anders als in Deutschland nicht strafbar.

Die Verteidiger brachten eine ganze Reihe weiterer Gründe vor, die ihrer Ansicht nach eine Verfahrenseinstellung begründeten. So sei in dem Strafbefehl eine deutsche Übersetzung des Interviews verwendet worden, anstatt des englischen Originalwortlauts. Auch gehe aus dem Schriftsatz nicht hervor, auf welchem Wege und zu welcher Zeit das Interview an deutsche Medien weitergeleitet worden sei.

Dies war einer der Gründe, weshalb das Oberlandesgericht Nürnberg eine Verurteilung von Williamson durch das Landgericht Regensburg zur einer Geldstrafe in Höhe von 6.500 Euro aus formaljuristischen Gründen gekippt hatte und das Verfahren nun komplett neu aufgenommen werden musste. In der neuen Anklageschrift nannte die Staatsanwaltschaft nun konkrete Medien, wie das Nachrichtenmagazin "Spiegel" oder das Videoportal Youtube als Quellen und auch Zeitpunkte der Veröffentlichung. Die Verteidigung bemängelte aber, aus der Anklage gehe erneut nicht hervor, wer für diese Verbreitung letztendlich verantwortlich sei. "Unser Angeklagte jedenfalls nicht", sagte Anwalt Weiler. (dpa)