Berlin. Die Bundesregierung will sich bei der Entscheidung über einen erneuten Verbotsantrag gegen den NPD keinen Druck machen lassen. Erst im März werde eine Entscheidung darüber gefällt, bekräftigte ein Sprecher. Zuvor müsse geklärt werden, ob der Antrag Aussicht auf Erfolg hätte.
Der Bund will erst im März über einen möglichen Antrag auf ein NPD-Verbot entscheiden. Das bekräftigte der stellvertretende Regierungssprecher Georg Streiter am Freitag in Berlin. Die Frage sei nicht, ob aus dem Material der Innenministerkonferenz eine "völlig unbestrittene rechtsextreme Ausrichtung" der NPD erkennbar sei, sondern ob daraus ein Verbotsantrag mit Aussicht auf Erfolg gestellt werden könne.
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums wies zugleich den Vorwurf der Linken-Politikerin Petra Pau zurück, wonach der Bund sich schwer tue mit einem solchen Antrag, weil bei dem Material offenbar doch noch auf V-Leute zurückgegriffen worden sei. Der Sprecher wies darauf hin, dass ein Großteil des Materials vom Bund stamme, "und zwar nur aus öffentlichen Quellen". Auch hätten die meisten Länder schon erklärt, dass das Material für den neuerlichen Verbotsantrag V-Leute-frei sei.
Der Bundesrat hatte Mitte Dezember beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht das Verbot der NPD zu beantragen. In ihrem Beschluss führt die Länderkammer aus, dass die Partei nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sei, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen. Dies lasse sich anhand der von den Innenministern von Bund und Ländern erstellten umfangreichen Materialsammlung belegen. (dapd)