Leipzig. Die NPD muss wegen Fehlern im Rechenschaftsbericht 2007 eine Strafe von 1,27 Millionen Euro zahlen. Das entschieden die Richter des Bundesverwaltungsgerichts am Mittwoch. Die Verwaltung des Bundestags hatte ursprünglich eine Strafe in doppelter Höhe gefordert.
Die rechtsextreme NPD muss wegen eines fehlerhaften Rechenschaftsberichts rund 1,27 Millionen Euro Strafe zahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in dritter und letzter Instanz entschieden. Die Leipziger Richter reduzierten damit die ursprünglich von der Bundestagverwaltung geforderte Strafzahlung von 2,5 Millionen Euro um etwa die Hälfte.
Die NPD habe in ihrem Rechenschaftsbericht für das Jahr 2007 Fehler gemacht, urteilte der 6. Senat. Insbesondere habe sie die Mittel, die sie aus der staatlichen Partienfinanzierung erhielt, deutlich zu niedrig ausgewiesen. Damit habe sie gegen das Gebot der Transparenz verstoßen. (dpa)
(Az.: BVerwG 6 C 31.22 - Urteil vom 12. Dezember 2012)