Berlin. . Die Länderkammer hat den Weg frei gemacht, die NPD zu verbieten. Das Ziel: die Steuerzahler sollen die NPD nicht länger finanzieren müssen. Trotzdem hat das Verfahren gegen die rechtsextreme Partei auch prominente Gegner. Die Angst vor einer Blamage wie beim vergangenen Versuch 2002 groß.

Jetzt gibt es kein Zurück mehr. Der Bundesrat hat ein NPD-Verbotsverfahren auf den Weg gebracht. Der Beschluss ist umstritten. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) sieht erhebliche politische Risiken. Die wichtigsten Aspekte im Überblick.

Wann kommt der Antrag? Vermutlich im März. Das tausend Seiten umfassende Material liegt vor. Das Verfahren vor dem Verfassungsgericht könnte sich zwei Jahre lang hinziehen. Im Januar dürfte die Bundesregierung entscheiden, ob sie sich dem Antrag anschließt. Tendenz: dafür. Danach dürfte dann der Bundestag folgen.

Obwohl Lammert Bedenken hat?

Die SPD, die Linke, Teile von Grünen, Union und FDP sind für ein Verbot. Sie wollen allerdings erst das Material einsehen. Das Problem mit Lammert ist, dass er sich zu spät in die Debatte eingeschaltet hat. Da waren die Länder längst entschieden.

Welche sind seine Einwände?

Er sorgt sich, dass ein Verfahren vor dem Verfassungsgericht scheitert, die NPD den Antrag propagandistisch ausschlachtet und dass es zu einem Solidarisierungseffekt in der rechten Szene kommt. Ein Verbot würde nach seiner Ansicht den Umgang mit rechtsextremistischen Strömungen möglicherweise sogar erschweren.

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Darf man die Länder politisch alleinlassen?

Der erste Anlauf für ein Verbot 2002 endete blamabel. Das Gericht stoppte das Verfahren, weil die Rolle der V-Leute in der NPD undurchsichtig war. Der Verfassungsschutz beteuert, diesmal habe man alle V-Leute aus der Führungsebene der Partei abgezogen.

Auf welche Kriterien kommt es bei einem Verbot an?

Man muss beweisen, dass die NPD verfassungsfeindlich ist und auf aktiv-kämpferische Weise unseren Staat überwinden will. Ihre Affinität zu Gewalt ist ein Punkt, ebenso ihre Sympathie mit der NS-Zeit und ihr Antisemitismus.

Wie ist die Beweislage?

Seit einem Jahr untersuchen Polizei, Justiz und Parlamente intensiv die Anschläge der Zwickauer Terrorzelle. Ein „Nebenprodukt“ ist, dass man heute glaubt, viel besser als 2002 belegen zu können, dass die NPD gewalttätig ist. Es gibt viele Bezüge zur Neonazi-Szene und zu Gewalttätern. Juristisch kommt hinzu, dass zwei Verfassungsrichter von 2002 dazu ermunterten, ein Verbot zu beantragen.

Was wären die Vorteile eines Verbots?

Der Steuerzahler müsste die NPD nicht länger finanzieren. Außerdem wäre es ein empfindlicher Schlag gegen die Szene. Nach dem aktuellen ARD-Deutschlandtrend sind drei Viertel der Deutschen für ein Verbot – zwei Drittel übrigens im Wissen, dass es mehr ein symbolischer Akt wäre.

Was passiert mit dem Geld und den Mandaten der NPD?

Das Vermögen wird eingezogen, der Apparat zerschlagen. Unklar ist, ob die Partei ihre Mandate in den Landtagen verlieren würde.

Kann die NPD sich wehren?

Verliert die NPD in Karlsruhe, kann sie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechtsfragen anrufen. Das werden auch die Richter im Hinterkopf haben. Sie lassen sich ungern von ihren Kollegen korrigieren. Die NPD kann sich auch auflösen. Mit der neuen Partei „die Rechte“ gibt es ein Auffangbecken für ihre Anhänger.