Essen. Die GEZ-Gebühr wird ab 1. Januar 2013 reformiert. Dann muss jeder zahlen, auch wenn er keinen Fernseher und kein Radio besitzt. Doch warum wird das System überhaupt verändert? Und wie viel muss man in Zukunft zahlen? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Kontrolleure werden arbeitslos und eine neue Werbung muss wohl auch her. „Schon GEZahlt“ geht nämlich nicht mehr. Denn am 1. Januar kommenden Jahres wird aus der GEZ-Gebühr der Rundfunkbeitrag. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Umstellung.
Warum wird überhaupt umgestellt?
Offiziell, weil die alten Regelungen aus den 1950er-Jahren stammen und im Zeitalter von Smart-Phones und Internet vollkommen überholt sind. Inoffiziell aber auch, weil sich beim neuen System kaum noch jemand vor der Zahlung drücken kann.
Was ist denn das Neue an diesem System?
Neu ist, dass ab Januar grundsätzlich jeder Haushalt in Deutschland zahlen muss – selbst wenn es dort weder Radio noch Fernsehen oder einen Computer gibt. Der Beitrag wird also nicht mehr an einzelnen Geräten festgemacht, sondern pro Wohnung fällig – dafür aber unabhängig davon, wie viele Menschen dort leben.
Muss ich in Zukunft denn mehr zahlen?
Nein. Die Beitragshöhe beträgt weiterhin 17,98 Euro monatlich. Das ist exakt so viel, wie bisher für den Betrieb eines Fernsehers, eines Radios sowie eines internetfähigen Computers fällig wurden.
Ich besitze nur ein Radio. Muss ich trotzdem voll zahlen?
Ja. Die bundesweit geschätzt 600.000 Radiohörer, die keinen Fernseher haben, müssen sich umstellen. Fiel für sie bisher nur die Grundgebühr von knapp sechs Euro an, ist es nun der volle Betrag.
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Ich habe eine Firma. Wie viel muss ich zahlen?
Die Höhe des Beitrags ist gestaffelt und von vielen Faktoren abhängig – zum Beispiel der Zahl der Beschäftigten oder der Niederlassungen. Genaue Auskünfte gibt es im Internet unter www.rundfunkbeitrag.de.
Was ist mit meinem Autoradio?
Im privat genutzten Pkw ist es mit der Haushaltspauschale abgegolten. Für jedes betrieblich genutzte Fahrzeug fallen 5,99 Euro zusätzlich an.
Ich habe eine Zweitwohnung. Wie viel muss ich zahlen?
Für Zweit- oder Ferienwohnungen ist der volle Betrag zu entrichten.
Gibt es denn überhaupt Menschen, die durch die neue Regelung sparen?
Ja, die gibt es. Zum Beispiel, wenn sie in Wohngemeinschaften leben. Auch dort ist künftig nur noch ein Beitrag zu entrichten, statt wie bisher zwei, drei oder vier. Und auch Kinder mit einem eigenen Einkommen, die noch bei den Eltern leben, müssen nicht mehr extra zahlen.
Muss ich für die Umstellung selbst aktiv werden?
Nein. Sie erfolgt automatisch. Die Rundfunkanstalten bekommen dazu die Daten der Wohnungen von den Meldeämtern. Nur bei Umzügen muss man einen Antrag stellen. Und auch wer durch die Neuregelung finanziell entlastet wird, muss sich selbst melden. Eile ist aber nicht geboten. Bis 2014 werden eventuell gezahlte Doppelbeiträge von Kindern oder Wohngemeinschaften erstattet.
Gibt es weiterhin eine Befreiung?
Ja. Hartz-IV-Empfänger, Asylbewerber, Bafög-Empfänger und taubblinde Personen können weiterhin einen Antrag auf Befreiung stellen. Schwer Seh- oder Hörgeschädigte müssen aber ein Drittel des Beitrags zahlen (5,99 Euro/Monat). Antragsformulare gibt es bei den Gemeindeverwaltungen oder im Internet (www.rundfunkbeitrag.de).
Ich war jahrelang Schwarzseher. Kriege ich Ärger?
Nein, Nachzahlungen sind nicht vorgesehen.