Koblenz. Eine Unternehmerin hat eine Klage gegen die neue Regelung der Rundfunkgebühren eingereicht. Sie sehe sich durch die Rundfunkbeiträge in ihren Rechten verletzt. Ihre Firma müsse ab 2013 Abgaben zahlen, unabhängig davon, ob und wie viele Elektrogeräte sie besitzt.
Die Neuregelung der Rundfunkgebühren steht auf dem Prüfstand der Gerichtsbarkeit. Beim rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof ist eine Beschwerde gegen das dazu vom Mainzer Landtag verabschiedete Gesetz eingereicht worden.
Wie das Gericht in Koblenz am Montag mitteilte, sieht sich die Klägerin, ein gewerbliches Unternehmen mit mehreren Niederlassungen, durch die neuen Rundfunkbeiträge in ihren Rechten verletzt.
Firma legt Beschwerde gegen GEZ-Nachfolger ein
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Demnach müsste die Firma ab dem 1. Januar 2013 Abgaben zahlen, unabhängig davon, ob und wie viele Elektrogeräte sie besitzt.
Die Gebühr ist künftig an die Zahl der Standorte, der Mitarbeiter und der Fahrzeuge gebunden.
Zudem werden die Landesrundfunkanstalten mit Datenerhebungsrechten ausgestattet.
Der Mainzer Landtag hatte dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag im November 2011 zugestimmt. Der Verfassungsgerichtshof gab dem Landtagspräsidenten nach eigenen Angaben bis zum 1. Februar 2013 Gelegenheit zur Stellungnahme. (dapd)