Essen. Ab 2013 heißt die GEZ nicht mehr GEZ: Dann zieht der “Beitragsservice“ den von “Gebühr“ in “Rundfunkbeitrag“ umbenannten Betrag ein, mit dem öffentlich-rechtliches Fernsehen und Radio finanziert werden. Die Regel “eine Wohnung, ein Beitrag von 17,98 Euro“ klingt einfach - trotzdem haben unsere Leserinnen und Leser noch fragen. Wir haben den WDR um Antworten gebeten.

Warum muss ich den Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro bezahlen, wenn ich keinen Fernseher besitze? Wird der Beitrag auch für unbewohnte Wohnungen fällig? Und was ist mit Wohngemeinschaften? Im Januar 2013 wird aus der GEZ-Gebühr der Rundfunkbeitrag – da tauchen viele Fragen auf. Christian Greuel vom Beitragsservice (bislang GEZ) des WDR und Susanne Hagen aus dem Bereich Presse und Information beim WDR antworten auf die Fragen unserer Leserinnen und Leser.

Warum muss ich etwas bezahlen, was ich gar nicht nutze und nicht will?

Die Idee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks basiert auf einem Solidarmodell, zu dem alle finanziell beitragen – unabhängig von dem persönlichen Nutzungsverhalten, das im Übrigen auch gar nicht überprüfbar wäre. Menschen, die bestimmte staatliche Sozialleistungen empfangen, können sich befreien lassen, Menschen mit Behinderung zahlen auf Antrag einen ermäßigten Beitrag. Durch das Solidarmodell ist es möglich, Sendungen für Minderheiten zu produzieren, die sonst aus Kostengründen nicht realisierbar wären.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk garantiert frei zugängliche Informationen für alle, überall in Deutschland. Die Programme von ARD und ZDF bieten Raum für verschiedene Ansichten, Werte und Lebenseinstellungen und damit die Grundlage für Meinungsvielfalt und Demokratie. Das Fundament dafür wurde nach dem Zweiten Weltkrieg gelegt. Westdeutschland führte ein Rundfunkmodell nach britischem Vorbild ein: wirtschaftlich unabhängig und staatsfern organisiert. Der erste Schritt und Voraussetzung für eines der vielfältigsten Mediensysteme der Welt. Fast jedes europäische Land hat einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Garant für Meinungsvielfalt und unabhängige Berichterstattung in den Medien.

Wie funktioniert der Rundfunkbeitrag im Studentenwohnheim? 

Müssen sich Bewohner eines Studentenwohnheims melden, damit sie nicht mehrfach für ihren einen "Haushalt" zahlen?

Studierende, die in einem Studentenwohnheim in einer eigenen Wohnung und nicht in einer WG wohnen, müssen für diese Wohnung Rundfunkbeitrag zahlen. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag definiert eine Wohnung als eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Studierende, die BAföG erhalten, können sich auf Antrag befreien lassen.

Wer allerdings in einer WG zusammen wohnt, wird durch das neue Modell entlastet. Denn mit dem neuen Rundfunkbeitrag ab 2013 gilt: eine Wohnung - ein Beitrag. Pro Wohnung ist also nur ein Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro pro Monat zu entrichten, egal wie viele Personen dort leben und wie viele Geräte vorhanden sind. Dies ist ein klarer Vorteil für Wohngemeinschaften, deren Bewohner bislang jeweils einzeln für ihre Geräte bezahlen.

Eine volljährige Bewohnerin oder ein volljähriger Bewohner der Wohngemeinschaft muss angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung zahlen. Wer, das entscheidet die WG selbst. Alle anderen Bewohner, die derzeit schon angemeldet sind, können sich dann abmelden. Die Regelung gilt auch, wenn Studierende bei den Eltern wohnen, sofern diese den Rundfunkbeitrag zahlen. Der Beitrag für die Wohnung deckt auch die privaten Autos aller Bewohner ab.

Wer durch das neue Beitragsmodell entlastet wird, ist gebeten, die Änderung mitzuteilen, denn der Beitragsservice (bisher GEZ) kann aus seinen Unterlagen nicht erkennen, wo in Wohngemeinschaften mehrfach gezahlt wird. Deshalb sollten diejenigen, die derzeit mehrfach Gebühren entrichten, sich selbst melden.

Mitteilungen über Änderungen nimmt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, 50439 Köln entgegen. Dabei geben Sie bitte ihre Teilnehmernummer an. Bei einer Abmeldung auch den Namen und gegebenenfalls die Teilnehmernummer des künftigen Beitragszahlers: Neuanmeldungen oder Änderungen können auch online mitgeteilt werden.

Was gilt als Wohngemeinschaft? 

Wenn jemand zur Untermiete in einem Einfamilienhaus wohnt und sich das Bad mit dem Vermieter teilt, gilt das als Wohngemeinschaft? Wer zahlt den Rundfunkbeitrag – nur der Vermieter oder auch die Untermieter?

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag definiert eine Wohnung als eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist.

In Ihrem Beispiel kommt es darauf an, ob für den Untermieter eine eigene Wohnung vorhanden ist oder nicht. Ist sie nach der oben angegebenen Definition vorhanden, fällt auch für die Wohnung des Untermieters ein Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro an. Lebt der Untermieter nicht in einer baulich abgeschlossenen Einheit in der Wohnung des Vermieters, fällt insgesamt nur ein Mal Rundfunkbeitrag an.

Ich bin Student und wohne in einer kleinen Ein-Zimmer-Wohnung ohne Kabelanschluss oder anderen TV-Empfang. Die neue Rundfunkgebühr macht nun acht Prozent meiner Miete aus und ich frage mich, wie die GEZ diese Gebühren rechtfertigt, wo ich für etwas zahle, was ich gar nicht benutze?

Die Idee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks basiert, wie weiter oben schon erwähnt, auf einem Solidarmodell, zu dem alle finanziell beitragen – unabhängig von dem persönlichen Nutzungsverhalten - das im Übrigen auch gar nicht überprüfbar wäre. Studierende, die BAföG erhalten, können sich auf Antrag befreien lassen.

Der neue Rundfunkbeitrag deckt als zeitgemäßes Modell alle Angebote auf allen Verbreitungswegen ab. Es wird nicht mehr zwischen Radio, Fernseher und Computer unterschieden. Mit dem Rundfunkbeitrag sind also alle in Ihrer Wohnung vorhandenen Emfpangsgeräte abgedeckt – unabhängig davon, ob Sie Fernseher, Computer, Radio oder Smartphones nutzen.

Wenn jetzt mehr Menschen zahlen, müsste der Beitrag dann nicht sinken? 

Wenn jemand, der allein lebt, umgerechnet fünfmal so viel zahlt wie jemand in einer Fünfer-WG, wo ist die Verhältnismäßigkeit zur erbrachten Leistung?

Im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist die Wohnung der Anknüpfungspunkt: Es ist daher unerheblich, mit wie vielen Personen jemand zusammenlebt. Künftig gilt die einfache Regel: eine Wohnung – ein Beitrag.

Wenn jetzt mehr Menschen zahlen, müsste der Beitrag dann nicht sinken?

Die Rundfunkanstalten haben sorgfältige Annahmen getroffen, wie sich der neue Rundfunkbeitrag auf die Einnahmen auswirken wird. Sie sind dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass sich Mehr- und Mindereinnahmen etwa die Waage halten werden.

Diese Berechnungen wurden auch der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) vorgelegt, die die darin enthaltenen Grundannahmen für plausibel und nachvollziehbar erklärt hat. Eine exakte Berechnung ist aber nicht möglich, weil zum Beispiel niemand verlässlich vorhersagen kann, zu welchen Ergebnissen der umstellungsbedingte einmalige Meldedatenabgleich führt, der in den Jahren 2013 und 2014 durchgeführt wird.

Derzeit gibt es nicht einmal verlässliche Angaben dazu, wie viele Wohnungen es in Deutschland überhaupt gibt. Es wird immer wieder vermutet, dass die aktuell existierenden statistischen Angaben dazu zu hoch sind.

Der neue Rundfunkbeitrag soll die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks langfristig stabilisieren – nicht zu Mehreinnahmen führen. Tatsächliche Mehr- oder Mindereinnahmen durch das neue Finanzierungsmodell lassen sich erst ermitteln, wenn diese weitreichende Reform umgesetzt ist. Das wird nach zwei Jahren, also Ende 2014, ausgewertet.

Selbst wenn es aber zu Mehreinnahmen käme, dürften diese von den Rundfunkanstalten nicht einfach ausgegeben werden. Vielmehr legt die KEF auf den Cent genau fest, wie viel der öffentlich-rechtliche Rundfunk innerhalb einer Beitragsperiode ausgeben darf. Jeder Euro an Einnahmen, der darüber liegt, würde mit dem Bedarf der nächsten Beitragsperiode verrechnet. Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) wird auf Basis dieser Ergebnisse und des gemeldeten Finanzbedarfs von ARD, ZDF und Deutschlandradio Empfehlungen über eine eventuell anzupassende Höhe des Rundfunkbeitrags abgeben.

Was bedeutet der Rundfunkbeitrag für einen gemeinnützigen Verein? 

Bisher war für unseren gemeinnützigen Verein nur die Abgabe für den PC fällig. Wie sieht das in Zukunft aus?

Auch Einrichtungen des Gemeinwohls tragen mit ihrem Rundfunkbeitrag künftig dazu bei, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio ein hochwertiges und vielfältiges Programm bieten können. Das Rundfunkfinanzierungsmodell ab 2013 entlastet gezielt Einrichtungen des Gemeinwohls.

Künftig berechnet sich der monatliche Beitrag für Einrichtungen des Gemeinwohls, also auch gemeinnützige Vereine, wie folgt: Bei bis zu acht Beschäftigten pro Betriebsstätte, beträgt der Beitrag ein Drittel: 5,99 Euro pro Monat. Solche mit mehr als acht Beschäftigten pro Betriebsstätte zahlen maximal einen vollen Beitrag von 17,98 Euro pro Monat und Betriebsstätte. Der Beitrag deckt auch alle Kraftfahrzeuge ab, die auf den Verein oder die Stiftung zugelassen sind. Es spielt keine Rolle mehr, über wie viele Radios, Fernseher und Computer eine Einrichtung verfügt.

Um Anspruch auf den gedeckelten Beitrag zu haben, müssen die Einrichtungen den Nachweis der Gemeinnützigkeit im Sinne der Abgabenordnung erbringen. Ist derzeit eine Befreiung gewährt worden, die bis zum oder über den 31.12.2012 hinaus besteht, brauchen sie keinen erneuten Nachweis über die Gemeinnützigkeit zu erbringen.

Alle relevanten Informationen und Formulare für Einrichtungen des Gemeinwohls gibt es online.

Warum müssen Menschen mit dem Merkzeichen RF im Behindertenausweis jetzt zahlen? 

Menschen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis waren bisher von der GEZ-Gebühr befreit. Sind sie auch vom neuen Rundfunkbeitrag befreit? Wo können sie die Regelungen nachlesen?

Künftig beteiligen sich auch Menschen mit Behinderung mit einem reduzierten Beitrag an der Rundfunkfinanzierung. Damit folgt der Gesetzgeber höchstrichterlicher Rechtsprechung, die für eine Befreiung von der Beitragspflicht aus dem Gleichheitsgedanken heraus allein finanzielle Gründe und soziale Bedürftigkeit gelten lässt.

Im Gegenzug setzen ARD, ZDF und Deutschlandradio alles daran, den barrierefreien Zugang zu ihren Programmangeboten für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen. So wird ab 2013 der barrierefreie Anteil der Programmangebote weiter ausgebaut werden. Künftig sollen beispielsweise alle Erstausstrahlungen im Hauptprogramm "Das Erste" vollständig untertitelt und weitere Programmformate in einer Hörfilmfassung bereitgestellt werden.

Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen „RF” im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, beteiligen sich mit einem ermäßigten Beitrag: Sie zahlen ein Drittel, also monatlich 5,99 Euro.

Menschen mit Behinderung sollten prüfen, ob sie bestimmte staatliche Sozialleistungen erhalten, die eine komplette Befreiung vom Rundfunkbeitrag rechtfertigen. Taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe können – wie bisher auch - ganz von der Beitragspflicht befreit werden.

Zur Befreiung bzw. Ermäßigung müssen die Berechtigten einen entsprechenden Antrag stellen. Sie erhalten die Antragsformulare ab Ende November 2012 bei den Städten und Gemeinden, bei den Leistung gewährenden Behörden und im Internet in einer Übersicht zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht und zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrags.

Diese Ermäßigung bzw. Befreiung gilt innerhalb derselben Wohnung auch für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner. Grundsätzliche Informationen und Details für die Regelungen für Menschen mit Behinderung zum Rundfunkbeitrag gibt es im Internet.

Müssen Menschen, die eine Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen, zahlen? 

Ich erhalte eine Erwerbsunfähigkeitsrente und bin von den Gebühren der GEZ befreit. Mein Ausweis ist gültig bis 04.2016, mit den Merkzeichen G und RF: Was ändert sich bei mir ab 2013?

Wie schon erwähnt, beteiligen sich künftig auch Menschen mit Behinderung mit einem reduzierten Beitrag an der Rundfunkfinanzierung. Damit folgt der Gesetzgeber höchstrichterlicher Rechtsprechung, die für eine Befreiung von der Beitragspflicht aus dem Gleichheitsgedanken heraus allein finanzielle Gründe und soziale Bedürftigkeit gelten lässt.

Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen „RF” im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, beteiligen sich mit einem ermäßigten Beitrag von monatlich 5,99 Euro.

Menschen mit Behinderung sollten prüfen, ob sie bestimmte staatliche Sozialleistungen erhalten, die eine komplette Befreiung vom Rundfunkbeitrag rechtfertigen.

Wird der Rundfunkbeitrag für unbewohnte Wohnungen fällig? 

Die Beitragspflicht entsteht gemäß dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nur für „Wohnungen“, die zum Wohnen genutzt werden. Da die neuen Regelungen keine Vermutungsregelung enthalten, ob jede Anschrift, welche der Beitragsservice erhält, auch eine zum Wohnen taugliche Wohnung darstellt, frage ich mich, wie der Beitragsservice den Beweis führen will, mir die Wohnnutzung meiner gemeldeten Anschrift zu beweisen, um damit die sachliche Beitragspflicht zu begründen?

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag definiert eine Wohnung als eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist.

Wenn für eine Wohnung kein Mietvertrag besteht und für die Wohnung auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist, ist die Wohnung beitragsfrei - unabhängig davon, ob die Wohnung möbliert ist oder nicht.

Es wird davon ausgegangen, dass alle Bürgerinnen und Bürger, die aktuell die Rundfunkgebühr zahlen, künftig auch den Rundfunkbeitrag leisten – unabhängig davon, ob sie bislang nur die Gebühr für ein Radio oder auch für einen Fernseher entrichten. Kontrollen an der Wohnungstür wird es mit Einführung des neuen Rundfunkbeitrags nicht mehr geben.

Was ist mit unbewohnten Wohnungen, die vielleicht nur als Abstellfläche benutzt werden? Wenn eine Wohnung einen Eigentümer hat, aber keinen Bewohner, wird dann der Rundfunkbeitrag fällig?

Wenn für eine Wohnung kein Mietvertrag besteht und für die Wohnung auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist, ist die Wohnung beitragsfrei. Unabhängig davon, ob die Wohnung möbliert ist oder nicht.

Wann wird Geld für das Privat-Auto fällig? 

Warum muss ich wie bisher für meinen Privatwagen zusätzliche Rundfunkgebühren entrichten, wenn ich mit dem Auto Dienstreisen mache?

Der neue Rundfunkbeitrag gilt für alle Bewohner einer Wohnung sowie ihre privat genutzten Kraftfahrzeuge. Mit dem Beitrag von 17,98 Euro pro Monat und Wohnung ist auch die private Nutzung aller Rundfunkangebote am Arbeitsplatz abgedeckt.

Für Kraftfahrzeuge gilt folgende Regelung: Kraftfahrzeuge, die zu gewerblichen Zwecken oder für eine andere selbstständige Erwerbstätigkeit der Fahrzeuginhaberin bzw. des Fahrzeuginhabers genutzt werden, sind beitragspflichtig. Zahlt die Inhaberin bzw. der Inhaber einen Beitrag für eine Betriebsstätte, ist der Beitrag für das erste nicht-privat genutzte Kraftfahrzeug damit abgegolten.

Für jedes weitere Kfz fällt ein Drittelbeitrag pro Monat an - 5,99 Euro. Bei mehreren Betriebsstätten ist pro Betriebsstätte ein Kraftfahrzeug beitragsfrei.

Selbstständige, deren Betriebsstätte in der privaten Wohnung liegt, müssen für alle betrieblich genutzten Fahrzeuge einen Drittelbeitrag entrichten: monatlich 5,99 Euro pro Kfz. Informationen für Unternehmen und Institutionen zum Rundfunkbeitrag für KfZ gibt es hier.

Wie hoch fällt der Beitrag für Zweitwohnungen aus? Was ist mit Wohnwagen? 

Welcher Betrag muss ab nächstem Jahr für Zweitwohnungen gezahlt werden? Der volle oder nur ein Drittel?

Beitragspflichtig sind auch privat genutzte Zweit- und Nebenwohnungen. Für diese, wie auch für jede andere Wohnung, wird ein einfacher Beitrag von 17,98 Euro fällig.

Die GEZ-Gebühr musste auch für einen Fernseher in einem Wohnwagen auf dem Campingplatz bezahlt werden. Gilt das auch für den Rundfunkbeitrag?

Ab 2013 gilt: eine Wohnung – ein Beitrag. Als Wohnung gelten auch nichtortsfeste Raumeinheiten, wenn sie das Melderecht als Wohnung definiert. Darunter fallen beispielsweise auch Wohnschiffe oder Wohnwagen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.

Warum muss ich wie bisher für meine Ferienwohnung auch zusätzliche Rundfunkgebühren zahlen, obwohl ich sie nur etwa sechs Wochen im Jahr nutze und nicht vermiete?

Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen – egal wie viele Menschen dort leben undwelche Rundfunkgeräte sie haben. Beitragspflichtig sind auch privat genutzte Ferienwohnungen.

Die Idee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks basiert, wie schon erwähnt, auf einem Solidarmodell, zu dem alle finanziell beitragen – unabhängig von dem persönlichen Nutzungsverhalten. Unter das Nutzungsverhalten fällt auch die Aufenthaltsdauer in der beitragspflichtigen Zweitwohnung. Für sie ist der Rundfunkbeitrag fällig – unabhängig davon, wie häufig Sie die Wohnung tatsächlich nutzen.

Was müssen Hartz-IV-Empfänger beachten? 

Stimmt es, dass Hartz-IV-Empfänger den Rundfunkbeitrag im Januar 2013 auf jeden Fall zahlen müssen, weil sie bislang befreit sind, aber der ab 2013 zu stellende Antrag auf Befreiung nicht für den Monat gilt, in dem er abgegeben wird?

Wer wenig Geld hat und bestimmte staatliche Sozialleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung erhält, kann sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Die genauen Voraussetzungen und Bestimmungen zur Befreiung von der Beitragspflicht oder zur Ermäßigung des Beitrags finden sich hier.

Eine bereits ausgesprochene Befreiung läuft bis zu dem auf dem Bescheid angegeben Zeitpunkt weiter. Bevor sie ausläuft, ist rechtzeitig ein neuer Antrag zu stellen.

Für die Umstellung auf den neuen Rundfunkbeitrag gilt: Wer nachweislich zu viel Rundfunkbeitrag gezahlt haben, bekommt den zu viel gezahlten Betrag zurück. Diese Regelung gilt zwei Jahre rückwirkend, also bis Ende 2014.

Was passiert mit denen, die bisher nicht bei der GEZ angemeldet waren? 

Bisher habe ich weder Radio, TV noch PC in meiner Wohnung und bin natürlich auch nicht angemeldet. Muss ich mich im Januar 2013 selbst um den Rundfunkbeitrag kümmern oder werde ich automatisch angeschrieben?

Eine Wohnung, ein Beitrag – das gilt für Bürgerinnen und Bürger. So einfach wie die Regelung ist auch die Anmeldung für den Rundfunkbeitrag: Sie können das Formular bequem online ausfüllen und absenden.

  • Informationen zum neuen Rundfunkbeitrag, die genauen Regelungen, einen Beitragsrechner, Änderungsformulare und Antworten auf die häufigsten Fragen zum neuen Rundfunkbeitrag gibt es auf der offiziellen Website rundfunkbeitrag.de. Detailfragen zum Rundfunkbeitrag können Ratsuchende online über das Kontaktformular stellen. Das Service-Telefon zum Beitragskonto ist montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr unter 0185/ 99 95 01 00 erreichbar (6,5 Cent/Min. aus den deutschen Festnetzen, abweichende Tarife für Mobilfunk).