Berlin. Nachbarn müssen Wärmedämmung auf ihrem Grundstück dulden, wenn sie dadurch nur geringfügig beeinträchtigt werden. Doch es kommt auf den Einzelfall an. Wenn die Dämmung den Anforderungen der Energieeinsparverordnung übersteigt, muss der Nachbar das nicht hinnehmen.

Viele Immobilienbesitzer dämmen ihr Gebäude, um Energie zu sparen. In Innenstädten und alten Ortskernen ist das manchmal problematisch, denn hier stehen Häuser oft auf der Grundstücksgrenze.

Nachbarn müssen es dann mitunter akzeptieren, dass die Dämmung in ihren Luftraum ragt, erläutert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Allerdings nicht in jedem Fall.

Duldung kommt auf den Einzelfall an

Dulden müssen Nachbarn die Dämmung auf ihrem Grundstück, wenn sie dadurch lediglich geringfügig beeinträchtigt werden und eine vergleichbare alternative Wärmedämmung nicht mit vertretbarem Aufwand erzielt werden kann. Entsprechende nachbarrechtliche Regelungen existieren laut der ARGE Baurecht bereits in Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Berlin und Bremen.

Allerdings kommt es immer auf den Einzelfall an. So entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (Az: 19 U 110/12), dass eine geplante Wärmedämmung die Anforderungen der Energieeinsparverordnung nicht übersteigen darf.

Die Dämmschicht wäre in diesem Fall dicker ausgefallen als vorgeschrieben und hätte weiter über die Grundstücksgrenze hinausgeragt als nötig. Diese Beeinträchtigung musste der Nachbar nicht hinnehmen. (dpa/tmn)