Berlin. Ein Gerichtsurteil hatte Juden und Muslime schwer verunsichert: Kölner Richter werteten die rituelle Beschneidung von Jungen im Mai als Körperverletzung. Nun ist per Gesetz durch Bundestag und Bundesrat klargestellt: Der Eingriff ist zulässig - wenn er den Regeln der ärztlichen Kunst folgt.

Die rituelle Beschneidung von Jungen jüdischen und muslimischen Glaubens wird in Deutschland auch weiterhin straffrei sein. Nach dem Bundestag billigte am Freitag auch der Bundesrat dazu ein Gesetz.

Es stellt klar, dass Eltern das Recht haben, ihre Söhne an der Vorhaut beschneiden zu lassen, wenn der Eingriff den Regeln der ärztlichen Kunst folgt. Die Beschneidung muss fachgerecht sein. Schmerzen müssen möglichst effektiv behandelt werden. Die Regelung wird im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert.

Rituelle Beschneidung gilt nicht als Körperverletzung

Auslöser der Diskussion über die Beschneidung war ein Gerichtsurteil, wonach die rituelle Beschneidung als Körperverletzung zu werten ist. Das hatte in der jüdischen und islamischen Welt für heftige Empörung gesorgt.

Bei SPD, Linken und Grünen gibt es einige Kritiker der neuen Regelung. Sie sorgen sich um das Kindeswohl. Auch ein Bündnis von Organisationen - darunter der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, Terre des Femmes und die Deutsche Kinderhilfe - hält die gesetzliche Regelung für falsch und wertet dies als Rückschlag für die Kinderrechte. (dapd/dpa)