Berlin. Der Gesetzesentwurf der Opposition zur Beschneidung wird vom Zentralrat der Juden in Deutschland kritisiert. Der Entwurf sieht vor, dass Beschneidungen erst nach dem 14. Lebensjahr aus nicht-medizinischen Gründen erlaubt werden können. Der Zentralrat sieht damit die jüdische Religion ausgehobelt.

Das Direktoriumsmitglied des Zentralrats der Juden in Deutschland, Leo Latasch, kritisiert den Gesetzentwurf von knapp 70 Oppositionspolitikern zur religiösen Beschneidung bei Jungen als "absolut kontraproduktiv". Der Entwurf "hebelt von der Seite die jüdische Religion aus", sagte Latasch der Nachrichtenagentur dapd vor der Debatte im Bundestag am Donnerstag in Berlin.

Die Kinderbeauftragten der SPD, Marlene Rupprecht, sowie die kinderpolitische Sprecherinnen Diana Golze (Linke) und Katja Dörner (Grüne) schlagen vor, dass Beschneidungen aus nicht-medizinischen Gründen erst ab 14 Jahren zulässig sein sollen. Die jüdische Tradition sieht aber eine Beschneidung spätestens acht Tage nach der Geburt vor.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschneidung sei gut

Latasch sagte, auch wenn der Gesetzentwurf der Bundesregierung verabschiedet werde, sei völlig klar, dass einzelne Personen die Diskussion vor das Bundesverfassungsgericht bringen werden. "Das sollen sie mal machen", sagte Latasch, der Mitglied des Deutschen Ethikrates ist. Der Entwurf sei so gut, dass er auch einer kritischer Überprüfung standhalte.

Dem Entwurf der Regierung zufolge dürfen Säuglinge in den ersten sechs Monaten auch von religiösen Beschneidern beschnitten werden, die zwar keine Ärzte, aber dafür besonders ausgebildet sind. (dapd)