Warnemünde. . Noch im Dezember könnten die Länder ein Verbot der rechtsextremen NPD beantragen. Die Innenminister der Länder glauben an eindeutige Belege für die Verfassungsfeindlichkeit der NPD. Doch Bundestag und Bundesrat haben sich noch nicht eindeutig positioniert.
Es ist riskant, aber die Länder ziehen es durch. Sie pochen auf ein Verbot der NPD. Das könnte der Bundesrat schon am 14. Dezember beschließen und es im Frühjahr beim Verfassungsgericht beantragen.
Was liegt gegen die NPD vor?
Schon bald nach Aufdeckung des Zwickauer Terrortrios begannen Bund und Länder, Material zu sammeln. Zum 1. April zogen die Verfassungsschützer alle V-Leute aus den Führungszirkeln der Partei ab. Das letzte Verfahren war 2003 an der V-Leute-Problematik gescheitert. Das jetzige Material, rund 1000 Seiten, stammt nicht von V-Leuten, sondern aus öffentlichen Quellen. Die Belege seien „so dicht wie noch nie“ und „verfassungsfest“, versichern die Innenminister. Sie glauben beweisen zu können, dass die NPD verfassungsfeindlich ist und in einer „aggressiv-kämpferischen Weise“ vorgeht. Die Verflechtung mit den Neonazis ist ein wichtiger Punkt, ebenso die Ähnlichkeit mit dem historischen Nationalsozialismus.
Wie relevant ist der NS-Aspekt?
Holger Stahlknecht, Innenminister von Sachsen-Anhalt, sagt, die NPD führe ihre Ideologie auf die NSDAP zurück. Die besondere deutsche Verantwortung sei ein „Alleinstellungsmerkmal“, so der CDU-Politiker. Die Besonderheit dürfte eine Rolle spielen, wenn die NPD in Karlsruhe verliert, danach aber beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechtsfragen klagen sollte.
Wie kann die NPD reagieren?
Einige Anhänger sind längst in eine neue Partei eingetreten, in die „Rechte“. Die NPD könnte sich auch selbst auflösen. Das hätte für sie den Vorteil, dass die NPD ihr Vermögen retten würde. Bei einem Verbot wird es beschlagnahmt. Ein Reizpunkt war immer, dass der Staat über die Parteienfinanzierung die Feinde der Verfassung fördert.
Wie hoch sind die Hürden in Karlsruhe?
NPD-Demo
Es müssen sechs von acht Richtern zustimmen. Wenn einer von ihnen während des Verfahrens ausscheidet, darf er nicht ersetzt werden. Die KPD ist die letzte Partei, die verboten wurde – in den 50er -Jahren. Man ahnt, dass die Richter heute strengere Maßstäbe anlegen.
Ziehen Bundestag und Bundesregierung mit?
Tendenz: Ja. Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) ist skeptisch, ebenso Kanzlerin Angela Merkel (CDU). Wegen seiner Haltung sind seine Länderkollegen nicht so gut auf Friedrich zu sprechen. Im Bundestag wollen sich die Abgeordneten ein eigenes Bild vom Material gegen die NPD machen. Grünen-Fraktionschefin Renate Künast sagte, „wenn es reicht, werden auch wir sagen: Ja zum Verbotsantrag.“ Ähnliches hört man aus der FDP.