Erfurt/Essen. . Arbeitnehmer müssen schon vom ersten Krankheitstag an ein ärztliches Attest vorlegen, wenn der Arbeitgeber dies verlangt. Wie am Mittwoch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied, muss der Arbeitgeber keine besonderen Gründe nennen, warum er so früh einen Krankenschein sehen will.
Arbeitnehmer müssen schon vom ersten Krankheitstag an ein ärztliches Attest vorlegen, wenn der Arbeitgeber dies verlangt. Wie am Mittwoch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied, muss der Arbeitgeber keine besonderen Gründe nennen, warum er so früh einen Krankenschein sehen will (Az: 5 AZR 886/11).
Gesetzlich sind Beschäftigte dazu verpflichtet, ihren Arbeitgeber sofort zu informieren, wenn sie wegen Krankheit ausfallen. Spätestens am vierten Tag muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Das „Entgeltfortzahlungsgesetz“ gibt dem Arbeitgeber zudem das Recht, auf einen Krankschein ab dem ersten Fehltag zu bestehen. Diese geltende Rechtslage wurde durch das Urteil des Bundesarbeitsgericht nun bestätigt.
Verdi kritisiert das Urteil
Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi kritisiert das Urteil. Die Richter hätten die Chance verpasst, die Regelung zu präzisieren. „Die Forderung eines Attests vom ersten Tag an wird nicht an Bedingungen geknüpft“, sagt Verdi-Sprecher Christoph Schmitz. „Es wäre sinnvoll gewesen, wenn die Richter Kriterien dafür benannt hätten.“
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Das sei weiterhin nicht nötig. Arbeitgeber könnten dies ausnutzen, um willkürlich Druck auf einzelne Beschäftigte auszuüben. Das könne dazu führen, dass Arbeitnehmer sich krank ins Büro oder zur Werkbank schleppten. Schmitz: „Wir gehen aber davon aus, dass die meisten Arbeitgeber dabei bleiben und erst am vierten Tag ein Attest verlangen.“
Die Arbeitgeber in NRW begrüßen hingegen das Urteil, mahnen die Unternehmen jedoch zur Zurückhaltung. Hans Wilhelm Köster von der Landesvereinigung der Unternehmerverbände NRW: „Wer sofort zum Arzt geht, bekommt in der Regel eine Krankschreibung, obwohl es mit einem Tag Bettruhe vielleicht getan wäre.“
Betriebe sollten Belegschaften informieren
Arbeitgeber seien daher „nicht gut beraten“, von allen Beschäftigten sofort ein Attest zu verlangen. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein empfiehlt den Betrieben, das Urteil zum Anlass zu nehmen, die Belegschaft über die jeweiligen Regelungen zu informieren. Einen stärkeren Andrang auf die Arztpraxen erwartet sie nicht.
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Im entscheidenden Rechtsstreit hatte eine Klägerin einen Dienstreiseantrag gestellt, der abgelehnt wurde. Die Frau meldete sich daraufhin an diesem Tag ohne ein Attest krank. Ihr Arbeitgeber forderte sie anschließend auf, dies in Zukunft ab dem ersten Tag zu tun, wogegen sie bis zur letzten Instanz klagte.