Berlin. Der frühere NPD-Vorsitzende Udo Voigt ist wegen Volksverhetzung zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Das Gericht wirft dem 60-Jährigen vor, in einer Rede die Taten der Waffen-SS verherrlicht zu haben. Dies sei eine gezielte Provokation gewesen, heißt es im Urteil.
Wegen Volksverhetzung ist der frühere Vorsitzende der rechtsextremen NPD, Udo Voigt, zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den 60-Jährigen am Donnerstag schuldig, im März 2010 vor dem Berliner Bezirksparlament Treptow-Köpenick in einem Redebeitrag zum 65. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus die Taten der Waffen-SS verherrlicht zu haben. "Das sollte eine gezielte Provokation sein", heißt es in dem Urteil.
In seiner Rede hatte Voigt erklärt: "Im Gegensatz zu den Inhalten Ihres Antrages verneigen wir uns auch vor den tapferen Soldaten der deutschen Wehrmacht, des Heeres, der Luftwaffe, der Marine und der Waffen-SS, die bis zum letzten Tag ihrer Pflicht nachgekommen sind." Voigts Äußerung sei gleichzusetzen mit dem Spruch "Ruhm und Ehre der Waffen-SS", sagte der Richter. Das sei eine "Wertschätzung" gegenüber den als verbrecherisch eingestuften Einheiten.
Auch NPD-Wahlwerbesport als volksverhetzend gewertet
Darüber hinaus wurden Voigt und der frühere NPD-Landschef Uwe Meenen der Volksverhetzung im Zusammenhang mit der Veröffentlichung eines Wahlwerbespots im Internet zur Abgeordnetenhauswahl 2011 schuldig gesprochen. In dem Streifen sei Ausländern eine kriminelle Neigung unterstellt und deren Rückführung gefordert worden, hieß es. "Das war eine ziemlich üble und penetrante Verächtlichmachung von Migranten", hieß es. Der Inhalt des Film sei geeignet gewesen, die öffentlichen Frieden zu stören. Gegen den 47-jährigen Mitangeklagten verhängte das Gericht eine Bewährungsstrafe von acht Monaten. Zudem müssen Voigt und Meenen jeweils eine Geldbuße von 1.000 Euro an den Verein "Gesicht zeigen" zahlen.
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Das Gericht sprach in beiden Fällen von "kalkuliertem Handeln". Den Angeklagten sei es darum gegangen, mit dem geringsten Einsatz die "größte Wirkung" zu erzielen. Mit dem Urteil folgte das Gericht den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Anwälte der beiden NPD-Funktionäre hatten Freisprüche beantragt. Voigt, der von 1996 bis 2011 Vorsitzender der rechtsextremen NPD war, hatte erklärt, er fühle sich im Sinne der Anklage "nicht schuldig". In seinem Schlusswort sprach er von einer "Gesinnungsstrafjustiz". (dapd)