Düsseldorf. . Eine Untersuchung der kommunalen Ordnungsbehörden in Supermärkten hat zahlreiche Verstöße bei den Preisangaben aufgedeckt. Von rund 108.000 Preisauszeichnungen waren knapp 19.000 nicht korrekt. Insgesamt wurden 377 Bußgeldverfahren eingeleitet.

Viele Supermärkte und Lebensmitteleinzelhändler in Nordrhein-Westfalen zeichnen ihre Preise nicht korrekt aus. Das hat eine Schwerpunktuntersuchung der kommunalen Ordnungsbehörden auf Weisung von NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel (Grüne) ergeben.

Von Februar bis Juni waren Kontrolleure in 372 Städten ausgeschwärmt und hatten die Regale von knapp 4500 Geschäften überprüft. Von insgesamt rund 108.000 Preisangaben waren knapp 19.000 nicht korrekt beschildert, im Schnitt gab es vier Verstöße pro Filiale. „Verbraucher werden oft über die Preise von Lebensmitteln im Dunkeln gelassen“, kritisierte Remmel.

Preisetiketten nicht lesbar

Die meisten Beanstandungen gab es wegen nicht ausreichender Lesbarkeit von Preisangaben oder einer falschen Berechnung des Grundpreises. Bei jedem zehnten Verstoß konnten sogar die Preisetiketten den Waren gar nicht zugeordnet werden. Einzelhändler sind gesetzlich verpflichtet, neben dem konkreten Warenpreis auch den Preis pro Liter oder Kilogramm auszuweisen, um Verbraucher vor Mogelpackungen zu schützen.

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Die meisten Händler behoben die Missstände nach Verwarnung durch die Behörden umgehend, allerdings wurden auch 377 Bußgeldverfahren eingeleitet. Bei systematischer Schlamperei im Supermarktregal sind Bußgelder von mehreren hundert Euro möglich. „Transparente Preise sind nicht nur Service, sondern geltendes Gesetz“, so Remmel. Er appellierte an die Händler, „den End- und den Grundpreis klar auszuzeichnen und für leserliche Angaben zu sorgen“.

Grundpreis ist häufig zu klein gedruckt

Zugleich forderte Remmel Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) auf, die Preisangabenverordnung zu verschärfen. Der Grundpreis müsse mindestens halb so groß auf dem Etikett aufgeführt werden wie der Warenpreis. Eine entsprechende Forderung hatten bereits die Verbraucherschutzminister-Konferenz und der Bundesrat an die Bundesregierung gerichtet, bislang aber kein Gehör gefunden. Nach Schätzung der NRW-Kontrolleure wird bei rund 40 Prozent aller Preisschilder der für den Vergleich wichtige Grundpreis nur in sehr kleiner Schrift angegeben.

"Goldener Windbeutel“ 2012

Auf die Nominierungsliste kam zudem der Tee
Auf die Nominierungsliste kam zudem der Tee "Landlust Mirabelle & Birne" von Teekanne. Dieses Produkt sei ein Standard-Industrie-Früchtetee, der nur teurer verkauft werde, erklärte Foodwatch. © Foodwatch
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Das "Viva Vital Hackfleisch" von Netto ist den Verbraucherschützern zufolge mit Wasser gestreckt. 30 Prozent Fleisch würden durch mithilfe von Weizen schnittfest gemachtes Wasser ersetzt. Der Werbehinweis "30 Prozent weniger Fett" sei damit eine logische Folge des Streckens und rechtfertige nicht den Preisaufschlag von mehr als 30 Prozent. © Foodwatch
Zu den nominierten Produkten gehört zudem
Zu den nominierten Produkten gehört zudem "Clausthaler Classic" von Radeberger. Das "alkoholfreie" Bier enthält laut Foodwatch 0,45 Volumen-Prozent Alkohol. Das Bier werde deshalb in anderen Ländern auch als "alkoholarmes" Bier gekennzeichnet. © Foodwatch
Als Werbelüge sehen die Verbraucherschützer auch die für Kleinkinder beworbenen
Als Werbelüge sehen die Verbraucherschützer auch die für Kleinkinder beworbenen "Instant-Tees Waldfrüchte und Apfel Melisse" von Hipp. Die Tees brächten es pro 200-Milliliter-Tasse auf umgerechnet zweieinhalb Stück Würfelzucker. © Foodwatch
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Die Schwerpunktaktion der Ordnungsbehörden war zwar keine repräsentative Untersuchung, erstreckte sich allerdings über 372 von 396 NRW-Kommunen. „Die Kontrolle zeigt, dass wir handeln müssen“, sagte Remmel.