Stadt muss Angehörige fragen, bevor sie Zahngold verwertet
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Düsseldorf. Kommunen, die das Zahngold Verstorbener verwerten, müssen die Angehörigen um Erlaubnis bitten. Das hat NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens deutlich gemacht. Mehrere Städte wie Dortmund und Bielefeld haben eingeräumt, das Zahngold verwendet zu haben, um die Friedhofskosten zu senken.
Kommunen, die das Zahngold von Verstorbenen nach der Einäscherung verwerten wollen, müssen das Einverständnis der nächsten Angehörigen einholen. NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) sieht keinen gesetzlichen Handlungsbedarf, „da die weitere Verwendung der Metalle dem Bestimmungsrecht der Angehörigen unterliegt“.
In der Antwort auf eine CDU-Anfrage räumte Steffens aber ein, dass der Landesregierung zur Frage der Verwertung keine Entscheidungen von NRW-Gerichten bekannt seien. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg kann die Verwendung von Zahngold aus der Leichenasche „aber als versuchter Diebstahl in Tateinheit mit Verwahrungsbruch und Störung der Totenruhe zu werten sein“ (Az: 2Ws123/11). Allerdings werde die Verwertung durch den Krematoriumsbetreiber von Gerichten nicht einheitlich beantwortet, stellte Steffens klar.
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