Gladbeck. . Vor sieben Wochen hat die 81-jährige Witwe Luise-Lotte Dalter ihren verstorbenen Ehemann Heinrich beerdigt. Inzwischen würde sie die Urne mit den sterblichen Überresten ihres Mannes am liebsten wieder ausbuddeln, denn ihr Heinz wurde begraben, wo er gar nicht hinsollte. Nachträgliches Umbetten einer Urne, so heißt es von der Verwaltung, sei nicht so einfach möglich.
Sieben Wochen ist es nun her, das Luise-Lotte Dalter (81) ihren Heinrich (90) beerdigt hat. Doch jedes Mal, wenn sie sein Grab auf dem Zentralfriedhof besucht, würde sie die Urne am liebsten wieder ausbuddeln. Denn da, wo ihr Mann auf dem städtischen Teil des Friedhofs Mitte in einer Urnengruft seine letzte Ruhestätte gefunden hat, sollte er eigentlich nicht hin. Sondern auf den katholischen Teil des Friedhofs, „denn da will ich doch einmal hin. Jeder fragt, wie es kommt, dass der Heinz nicht dort begraben wurde“, klagt die Witwe.
Dass es so gekommen ist, ist allerdings kein behördliches Versehen, sondern wurde in der ganzen Aufregung vor der Beerdigung sowohl von der Ehefrau des Verstorbenen als auch von ihren Kindern übersehen. „Das ging doch alles so schnell und ich war so aufgeregt. Meine Tochter hat die Gruft ausgesucht, aber sie kannte sich ja nicht aus. Ich habe erst am Beerdigungstag gemerkt, dass das Grab auf dem falschen Teil des Friedhofs ist“, sagt Luise-Lotte Dalter.
Störung der Totenruhe
Ihr großer Kummer ist nun: Sie möchte die Urne umbetten lassen, aber das geht so einfach gar nicht. „Die Totenruhe hat einen sehr hohen Wert“, erklärt Harald Hofmann, Leiter des ZBG, auf WAZ-Anfrage. Nur aus besonders gut begründeten und nachvollziehbaren Gründen sei eine Umbettung möglich. Beispielsweise, wenn ein Angehöriger sehr weit weg zieht, und die Urne des Verstorbenen mitnehmen möchte. Oder wenn der Verstorbene selbst ausdrücklich und womöglich sogar im Testament einen besonderen Wunsch geäußert hat, dem bei der Bestattung nicht entsprochen wurde. Hofmann: „Grundsätzlich gilt, dass das Interesse der Angehörigen nachrangig zur Wahrung der Totenruhe ist.“ Im Fall des Heinrich Dalter sei bisher kein so besonderer Grund nachgewiesen worden. Einen ausdrücklichen Wunsch des Verstorbenen, nur auf dem katholischen Friedhofsteil seine letzte Ruhe finden zu wollen, habe es nicht gegeben.
"Abgelehnt!"
Entsprechend fiel auch der Bescheid aus, den die Witwe gestern als Antwort auf ihre Bitte um Umbettung der Urne vom ZBG erhielt. „Abgelehnt!“, sagt sie am Telefon. Harald Hofmann erläutert jedoch: „Das ist ein erster Bescheid, der ist nicht endgültig. Es gibt noch eine Anhörung.“
Wenn es dazu kommt, wird Luise-Lotte Dalter das Beispiel der Bekannten aus Kirchhellen nennen, die ihren Mann „sogar zweimal umbetten konnte“. Und sie wird noch einmal nachdrücklich darum bitten, dass „der Heinrich es doch schön haben soll. Das hat er verdient.“
Umbettung einmal im Jahr
Einmal im Jahr gebe es einen Antrag auf Umbettung, meistens für Urnen, so der ZBG-Leiter. Oft geschehe das wegen eines Umzugs von Angehörigen und werde dann auch genehmigt.
Das Anliegen der Witwe „wurde sehr genau geprüft“, sagt der ZBG-Leiter