Berlin. Zu Lebzeiten den Nachlass regeln: Wer einige Kniffe beachtet, kann Erbschafts- und Schenkungssteuern sparen. Wichtig sind die Tipps vor allem für erbende Geschwister, Tanten oder Freunde.

Der deutsche Fiskus geht vergleichsweise pfleglich mit Erben um. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden 2010 insgesamt nur rund 30 Milliarden Euro übertragenes Vermögen mit Erbschafts- und Schenkungssteuern belastet. Dabei erlöste der Staat 4,6 Milliarden Euro. Gemessen an rund 250 Milliarden Euro, die hierzulande jedes Jahr vererbt werden, ist das eher bescheiden.

Wichtigster Grund für die geringe Steuerbelastung von Nachkommen sind die hohen Freibeträge. Sie sind für Erben damit zugleich die beste Möglichkeit, dem Fiskus ein Schnippchen zu schlagen. Seit der letzten großen Erbschaftssteuerreform im Jahr 2009 kommen vor allem nahe Angehörige günstig davon. „Ehepartner, Kinder und Enkel müssen meist nicht fürchten, nach einer Erbschaft oder Schenkung zur Kasse gebeten zu werden“, hält die Stiftung Warentest fest.

So können Ehepartner und eingetragene Lebenspartner einen Freibetrag von 500 000 Euro in Anspruch nehmen. Hinzu kommen 41 000 Euro Freibetrag für Hausrat und 12 000 Euro für ein Auto oder Schmuck. Kindern räumt das Finanzamt einen Freibetrag von 400 000 Euro ein. Das gilt auch für Stiefkinder, adoptierte Kinder und für Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind. Die Freibeträge für Enkel und Stiefenkel (200 000 Euro), Urenkel und die eigenen Eltern (100 000 Euro) fallen hingegen schon deutlich ab.

Freibeträge für Enkel und Stiefkinder fallen deutlich ab

Unbarmherzig geht der Fiskus mit Geschwistern, Tanten und Freunden um: Sie dürfen nur 20 000 Euro steuerfrei erben und müssen in den Steuerklassen II und III wesentlich höhere Steuersätze zahlen. Ehegatten, Kinder und Enkel genießen neben den hohen Freibeträgen in Steuerklasse I hingegen ziemlich niedrige Steuersätze, die von sieben bis 30 Prozent reichen. Geschwister werden derweil mit bis zu 43 Prozent bei hohen Vermögen zur Kasse gebeten, Freunde und Tanten sogar mit bis zu 50 Prozent. Allerdings greifen die hohen Steuersätze erst bei einem Millionenerbe.

Doch auch Otto-Normalerbe lässt der Fiskus nicht immer unbehelligt davonkommen. Sind die Freibeträge ausgeschöpft, werden Steuern fällig. Für Ehepartner und Kinder geht es los mit sieben Prozent, die Sätze steigen sukzessive an. Deshalb ist es ratsam, sich schon zu Lebzeiten Gedanken über steuerliche Fragen beim Erbe zu machen. Freibeträge bis zu einer halben Million Euro mögen üppig klingen – doch steigende Immobilienpreise sorgen dafür, dass selbst bescheidenere Häuschen in guten Lagen in den Fokus der Finanzämter geraten können. Fachleute empfehlen deshalb mitunter eine „vorweggenommene Erbfolge“, der Volksmund spricht vom „Schenken mit warmen Händen“ – gemeint ist das Übertragen von Geld und Immobilien bereits zu Lebzeiten. Hintergrund: Der Fiskus räumt die Steuerfreibeträge bei Schenkungen alle zehn Jahre ein. So lassen sich selbst größere Vermögen über mehrere Jahrzehnte steuerfrei an Erben weiterreichen.

Seit der Erschaftssteuerreform 2009 ist das Beschenken von Enkeln interessant

Ein einfaches Beispiel: Soll eine Wohnung im Wert von 400 000 Euro und ein Sparguthaben von höchstens 400 000 Euro an Kinder übertragen werden, kann dies steuerfrei über die Bühne gehen, indem man seinen Erben zuerst die Immobilie schenkt und das Geld nach dem Tod vererbt. Ehepartner und Kinder können eine Immobilie sogar in unbegrenzter Höhe steuerfrei erben, ohne die Freibeträge in Anspruch nehmen zu müssen. Dafür müssen sie aber mindestens zehn Jahre darin wohnen (Kinder: maximal 200 Quadratmeter Wohnfläche), sonst stellt das Finanzamt Nachforderungen.

Die hohen steuerlichen Freibeträge eröffnen eine zweite Möglichkeit, den Fiskus auszubremsen: Das Verteilen des Erbes auf mehre Köpfe. So kann jeder Erbe seine jeweiligen Freibeträge geltend machen. Seit der Erbschaftssteuerreform 2009 ist vor allem das Beschenken von Enkeln aus steuerlicher Sicht interessant. Denn ihr Freibetrag ist von 51 200 auf 200 000 Euro gestiegen. Durch das Berücksichtigen der übernächsten Generation ließen sich damit 600 000 Euro steuerfrei auf ein Kind und einen Enkel übertragen. Kommt ein weiteres Kind hinzu, wächst der Freibetrag auf eine Million Euro.

Für sehr hohe Vermögen gibt es einen (noch) legalen Trick, die Cash-GmbH. Dabei parkt der Erblasser Vermögen in einer GmbH. Halten die Erben die Anteile mindestens sieben Jahre lang, können sie, wenn sie es richtig anstellen, Vermögen in unbegrenzter Höhe steuerfrei erben. Die Politik dürfte das Schlupfloch bald schließen.