Stuttgart. . Zwei Polizeibeamte aus Baden-Württemberg sollen Mitglieder des rechtsextremistischen Ku-Klux-Klans gewesen sein. Die restlose Aufklärung des Sachverhalts dürfte schwierig werden. Die Akten zum Disziplinarverfahren gegen beide dürften nämlich längst gelöscht worden sein.
Die Aufklärung der früheren Mitgliedschaft zweier baden-württembergischer Polizisten in einer Ku-Klux-Klan-Gruppe (KKK) dürfte sich als schwierig erweisen. Nach Einschätzung des Landesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Joachim Lautensack, müssten die Akten zum Disziplinarverfahren der beiden Beamten seit langem gelöscht sein, wie er am Freitag der Nachrichtenagentur dapd sagte. Das Innenministerium konnte dies auf dapd-Anfrage noch nicht bestätigen und verwies auf den erwarteten Untersuchungsbericht.
Innenminister Reinhold Gall (SPD) hatte von der Polizei einen Bericht angefordert, nachdem bekannt geworden war, dass zwei Polizisten der Bereitschaftspolizei Böblingen Mitglieder bei einem deutschen Ableger des rassistischen Geheimbunds KKK waren. Beide sind nach Disziplinarverfahren in den Jahren 2003 und 2004 noch im Dienst. Einer von ihnen war der Zugführer der 2007 in Heilbronn von der Zwickauer Neonazi-Terrorzelle NSU ermordeten Polizistin Michèle Kiesewetter. Die Bundesanwaltschaft hält einen Zusammenhang der beiden Fälle allerdings für ausgeschlossen. Der von Gall angeforderte Bericht soll in zwei Wochen vorliegen.
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Lautensack sagte, damals habe es als Strafe lediglich einen Aktenvermerk, eine Art Rüge, gegeben. "Das Problem ist, dass bei solchen Verweisen gesetzliche Löschfristen bestehen. Das heißt, nach zwei Jahren werden die Akten und Vorgänge über diesen Sachverhalt gelöscht", sagte er. Man könne also nur noch die damals Beteiligten vernehmen, um herauszufinden, warum diese Strafe verhängt wurde.
Seidenspinner: Fall hätte gemeldet werden müssen
Lautensack wundert sich über das Strafmaß. "Ein Fragezeichen darf man in der Tat machen, denn es nicht alltäglich, dass jemand zum Ku Klux Klan geht und dafür nur einen Aktenvermerk kriegt", sagte er. Damit seien die Beamten "für ein pflichtwidriges Verhalten, das dem Beamtenstatus nicht entspricht", getadelt worden. Anstehende Beförderungen wären innerhalb einer gewissen Bewährungszeit gestoppt worden.
Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Rüdiger Seidenspinner, kritisierte im Interview mit dapd, dass dieser "schwierige Fall" der KKK-Mitgliedschaft nicht bis in die obersten Dienststellen gemeldet worden sei. "Man hätte vielleicht damals schon die politische Dimension erkennen können", gab er zu bedenken. Zumindest hätte man daher mit einer ganz anderen Sensibilität an einen solchen Fall rangehen müssen, "denn es sind Extremisten".
"Das sind Einzelfälle"
Auch er will geklärt wissen, warum es bei einer Rüge blieb. Eine Doppelbestrafung sei in Deutschland aber verfassungsrechtlich verboten. Dennoch plädierte der Gewerkschafter dafür, herauszufinden, welche Funktion die beiden Polizisten heute ausübten. Man müsse mit ihnen reden und dann entscheiden, wie man mit ihnen umgehe. Die damalige Behauptung der Männer, von der rassistischen Motivation des KKK nichts gewusst zu haben, bezeichnete Seidenspinner als Schutzbehauptung.
Der Gewerkschaftschef warnte davor, der gesamten Polizei nun Rechtslastigkeit zu unterstellen. "Es darf nicht so getan werden, als sei das typisch für die Polizei oder typisch für die Bereitschaftspolizei", sagte er. Das seien Einzelfälle, betonte er.
Abgeordnete wollen Bericht abwarten
Indes gibt es Stimmen aus dem NSU-Untersuchungsausschuss im Bundestag, die es für geboten halten, dass auch der baden-württembergische Landtag noch einen Untersuchungsausschuss einsetzt, wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Freitagausgabe) berichtet.
In Stuttgart hält man diese Forderung für verfrüht. CDU-Fraktionsvorsitzender Peter Hauk und Grünen-Fraktionsvize Uli Sckerl wollen zunächst den Bericht abwarten. Aus Hauks Sicht müssen die Informationen von Bundestag und Innenministerium Schritt für Schritt ausgewertet werden, bevor man über weitere Maßnahmen wie Untersuchungsausschüsse spricht. Sckerl sagte: "Ein Untersuchungsausschuss kommt dann auf die Tagesordnung, wenn eine Behörde etwas nicht aufklären konnte oder wollte. Dafür habe ich jetzt keinen Anhaltspunkt." (dapd)