Berlin. . Paare mit schweren Erbkrankheiten können ab 2013 auf Gentests an künstlich erzeugten Embryonen setzen. Bundesgesundheitsminister Bahr (FDP) hat einen Entwurf vorgelegt, der die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) regeln soll. Gegner befürchten eine routinemäßige Anwendung des Tests.
Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hat einen Verordnungsentwurf für die Präimplantationsdiagnostik (PID) vorgelegt. Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Was ist die PID?
Hier werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen auf genetische Schäden untersucht, bevor man sie in den Mutterleib einpflanzt.
Welche Grundvoraussetzungen gibt es für den Embryonencheck?
Er ist laut Gesetz in Ausnahmefällen zulässig. Die PID kommt nur für Eltern mit einem Gendefekt infrage, der sehr wahrscheinlich zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen würde. Ohne begründeten Verdacht ist der Embryonentest unzulässig.
Wie viele Paare könnten pro Jahr die PID in Anspruch nehmen?
Die Bundesärztekammer rechnet mit 200 Paaren. Kritiker befürchten aber, dass die Verordnung der PID nun Tür und Tor öffnet.
Wie verläuft ein PID-Verfahren?
Die betroffenen Eltern suchen sich ein Zentrum aus, das den Embryonentest machen darf. Dort lassen sie sich über die sozialen, psychischen und medizinischen Folgen beraten. Danach stellen sie einen Antrag auf den Check.
Wer gibt am Ende grünes Licht?
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Das machen die Ethikkommissionen, die von den Ländern eingesetzt werden. Sie bestehen aus vier Medizinern, einem Ethiker, einem Juristen und zwei Patientenvertretern. Was die Mitglieder legitimiert, in dem Gremium zu sitzen, geht aus dem Entwurf nicht hervor. Die Kommission muss binnen drei Monaten über den Antrag entscheiden.
Können die Ethikkommissionen PID-Tests ablehnen?
Das dürfte schwer möglich sein. „Die Verordnung kann so gelesen werden, als ob die Zustimmung für die Kommissionen zwingend wäre“, sagt Ethik-Fachfrau Katrin Grüber, sie rechnet mit einem sehr kleinen Spielraum für die Gremien. Denn nach der Verordnung haben betroffene Eltern einen „Anspruch auf zustimmende Bewertung zur PID“, sofern ihr Antrag nicht dem Embryonenschutzgesetz widerspricht. Doch das tut die PID nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes nicht.
Wer führt die PID am Ende aus?
Das machen spezielle Zentren, die dazu die Erlaubnis von den Landesbehörden haben und die notwendigen medizinischen und technischen Voraussetzungen erfüllen. Zudem müssen sie „Erfahrungen mit In-vitro-Fertilisation, Spermieninjektion, mit Embryonentransfer und mit Techniken zur Gewinnung von Zellen und deren Aufarbeitung“ haben.
Öffnet der Entwurf der PID nun tatsächlich Tür und Tor?
Mehrere Punkte in der Verordnung könnten dazu führen, dass es verstärkt Embryonenchecks geben wird. Der Entwurf verzichtet auf eine PID-Begrenzung, da er nicht festlegt, bei welchen Erbkrankheiten man testen darf. Eine Obergrenze bei der Zahl der Zentren gibt es nicht. Die Länder wiederum müssen Ethikkommissionen einrichten. So kann es 16 Gremien geben, die unterschiedlich beurteilen dürften, wann eine PID zulässig ist. „Am Ende werden sich alle Kommissionen an derjenigen orientieren, die die PID am großzügigsten auslegt“, befürchtet SPD-Ethikfachmann Rene Röspel. Hubert Hüppe (CDU), Behindertenbeauftragte des Bundes, befürchtet, dass die PID zur Routineuntersuchung wird.
Wie geht es weiter?
Der Entwurf ist an die Länder gegangen. Bis zum 17. August sollen die zuständigen Gesundheitsämter den Entwurf prüfen und eine Stellungnahme abgeben. Wenn der Bundesrat die Verordnung im Herbst beschließt, kann sie 2013 in Kraft treten.