Berlin. . Die Präimplantationsdiagnostik soll in Deutschland erlaubt werden. Der Bundestag stimmte für einen entsprechenden Gesetzentwurf. Allerdings soll es solche Gentests an Embryonen nur in gegrenzten Fällen geben.
Gentests an Embryonen sollen künftig unter strengen Voraussetzungen zulässig sein. Der Bundestag hat der begrenzten Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) mehrheitlich zugestimmt. Für den entsprechenden Gesetzentwurf votierten am Donnerstag in zweiter Lesung 306 von 596 Abgeordneten. Im Anschluss stimmten die Parlamentarier in der entscheidenden dritten Lesung über den Gesetzentwurf ab.
Voraussetzung soll sein, dass Paare eine Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder bei ihnen mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist. Um Missbräuche zu vermeiden, wird für die Eltern eine verpflichtende Beratung vorgeschrieben. Außerdem muss eine Ethik-Kommission ein positives Votum abgeben. Darüber hinaus soll die PID nur an wenigen lizenzierten Zentren vorgenommen werden können.
Kein Fraktionszwang bei Abstimmung
Ein weiterer Entwurf einer fraktionsübergreifenden Gruppe, der ein Verbot von Gentests an künstlich erzeugten Embryonen vorsah, konnte sich hingegen nicht durchsetzen. Für diesen Antrag stimmten 228 Abgeordnete. Ein dritter Gesetzentwurf, wonach die PID nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt werden sollte, wenn die erbliche Vorbelastung der Eltern mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führt, erhielt nur 58 Stimmen.
Der Fraktionszwang war bei der Abstimmung aufgehoben worden, die Abgeordneten entschieden allein nach ihrem Gewissen. Zuvor hatten Befürworter und Gegner der PID in einer mehrstündigen Debatte nochmals für ihre Positionen zu den Embryonentests geworben.
Lange Debatte
Für die Zulassung der PID geworben hatten unter anderen Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU), ihr Parteikollege Peter Hintze und die FDP-Gesundheitspolitikerin Ulrike Flach. Die Gewissensentscheidung solle den oft leidgeprüften Eltern überlassen bleiben, sagte von der Leyen. Hintze sagte, die Methode helfe, Fehl- oder Totgeburten und Abtreibungen zu vermeiden, weil kranke Embryonen nicht eingepflanzt würden. In einem Land, in dem Abtreibung erlaubt sei, wäre es widersinnig, die Vermeidung von Abtreibung zu verbieten, fügte der CDU-Politiker hinzu.
Flach wies auch das Argument zurück, dass mit der begrenzten Zulassung ein Dammbruch absehbar sei. Es gehe nur um wenige Hundert Fälle, und über jeden einzelnen würde eine Ethikkommission entscheiden, sagte die FDP-Politikerin. Für diese Position warben unter anderen auch der SPD-Abgeordnete Karl Lauterbach, die CDU-Politikerin Katherina Reiche und der Grünen-Abgeordnete Jerzy Montag. Sie fand letztlich eine Mehrheit.
Die PID ermöglicht es, Embryonen im Reagenzglas vor dem Einpflanzen in den Mutterleib auf genetische Krankheiten zu untersuchen. Vorbelastete oder überflüssige Embryonen werden in der Regel vernichtet. Die Neuregelung zur PID wurde nötig, weil es bisher keine klare gesetzliche Vorgabe gibt und der Bundesgerichtshof (BGH) im vergangenen Jahr die Auswahl künstlich befruchteter Eizellen bei Paaren mit einer Veranlagung zu schweren Genschäden erlaubt hatte. (afp/rtr/dapd)