Kassel. Das Bundessozialgericht hält die Regelleistungen, die zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten sind, für verfassungsgemäß. Eine Frau hatte geklagt, dass das Existenzminimum nicht gewährleistet sei. Sie wollte rund 1000 Euro statt 374 Euro im Monat.
Das Bundessozialgericht (BSG) hält die neuen Hartz-IV-Sätze für verfassungsgemäß. Bei der Neufestsetzung der Regelleistungen zum 1. Januar 2011 habe die Bundesregierung weder gegen das Grundrecht auf Menschenwürde noch gegen das Sozialstaatsprinzip verstoßen, befanden die Kasseler Richter am Donnerstag (Az.: B 14 AS 153/11 R und B 14 AS 189/11 R).
"Die Höhe des Regelbedarfs für Alleinstehende ist nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden", sagte Senatsvorsitzender Peter Udsching. Es bestehe daher für den Senat keinen Anlass, das Bundesverfassungsgericht um eine neuerliche Prüfung von Hartz IV zu bitten.
Hartz-IV-Empfängerin hatte mehr Geld verlangt
Mit dem Urteil wiesen Deutschlands oberste Sozialrichter zwei Klagen einer arbeitslosen Frau aus Mannheim ab. Die 54-Jährige hatte geltend zu machen versucht, dass das Existenzminimum durch die neuen Regelleistungen nicht gewährleistet sei, und deutlich mehr Geld verlangt – rund 1000 statt der derzeit 374 Euro im Monat. Anders als vom Bundesverfassungsgericht gefordert, sei nicht der tatsächliche Bedarf vom Gesetzgeber ermittelt, sondern "ohne Bezug zur Realität" geschätzt worden. Unter anderem seien die Kosten für Gesundheitsfürsorge, notwendige Versicherungen, Altersfürsorge, Haushaltsreparaturen und kulturelle Veranstaltungen nicht berücksichtigt worden.
Auch Sozialverbände, Gewerkschaften und einzelne Juristen haben die Hartz-IV-Reform als unzureichend kritisiert und eine großzügigere Berechnung gefordert. Das BSG wollte sich dem jedoch nicht anschließen.
Senat widerspricht Sozialgericht Berlin
Ausdrücklich widersprach der Senat auch dem Sozialgericht Berlin, das als bislang einziges Gericht verfassungsrechtliche Bedenken auch gegen das neue Hartz IV angemeldet und deshalb bereits im April das Bundesverfassungsgericht angerufen hatte. "Die Argumente können nicht überzeugen", sagte Udsching.
Karlsruhe hatte die ursprünglichen Regelleistungen – unter anderem aufgrund eines entsprechenden Vorlagebeschlusses des Bundessozialgerichts – Anfang 2010 überprüft und als willkürlich gekippt. Die Verfassungsrichter verlangten eine nachvollziehbarere Berechnung, machten aber keine Vorgaben zur Höhe. Daraufhin beschloss die Bundesregierung nach zähen Verhandlungen neue Hartz-IV-Sätze, die zum 1. Januar 2011 in Kraft traten und nur knapp über den bisherigen Leistungen zum Lebensunterhalt lagen. (dapd)