Berlin. . Die Bundesregierung hat den Tierschutz deutlich verschärft. Brandzeichen bei Pferden sind künftig ebenso verboten wie die Kastration von Ferkeln ohne Betäubung. Für die Besitzer von freilaufenden Hauskatzen könnte das Tierschutzgesetz bald jedoch zum Problem werden.

Die Bundesregierung hat eine Reihe von Verbesserungen beim Tierschutz auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett habe einer entsprechenden Änderung des Tierschutzgesetzes zugestimmt, erklärte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) am Mittwoch in Berlin. Demnach soll etwa die Kastration von Ferkeln ohne Betäubung ab 2017 vollständig verboten sein. Zudem sähen die Regelungen „ein fast vollständiges Verbot“ der Nutzung von Menschenaffen als Versuchstiere vor.

Pferdebesitzer dürften ihren Tieren künftig keine Brandzeichen mehr in die Schenkel einbrennen, erklärte Aigner. Die Kennzeichnungsmethode sei „nicht mehr vertretbar“ und werde daher mit der Tierschutznovelle vollständig untersagt. Die Kennzeichnung mit Mikrochip sei mittlerweile vorgeschrieben.

Bundesländer können den freien Auslauf von Hauskatzen per Verordnung verbieten

Daneben sehe das neue Gesetz Regelungen vor, die das Problem streunender Katzen eindämmen sollen, erklärte Aigner. Das Leben von unbeaufsichtigten Tieren sei häufig mit Leid verbunden. Unkastrierte Hauskatzen mit freiem Auslauf verschärften die Problematik. Die Bundesländer erhielten deshalb künftig die Möglichkeit, den freien Auslauf von Hauskatzen per Verordnung zu verbieten.

Außerdem solle das Gesetz die Möglichkeit schaffen, Zirkussen das Zeigen bestimmter wilder Tiere künftig per Verordnung zu verbieten, wenn diese nicht gemäß den Tierschutzbestimmungen gehalten werden können. Der Entwurf der Novelle des Tierschutzgesetzes wird nun im Bundesrat und Bundestag beraten. Im Herbst soll das Gesetz in Kraft treten. (afp)